Aufstellung Teilflächennutzungsplan Windenergie „Hahner Stock - Strüthen“ (Gemarkung Hahn am See)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Verbandsgemeinderat hat am 15.12.2022 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergie gem. § 249 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB für die Fläche „Hahner Stock - Strüthen“ in der Gemarkung Hahn am See beschlossen.
Gem. § 5 Abs. 2b BauGB können für die Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 oder des § 249 Abs. 2 BauGB (Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land) sachliche Teilflächennutzungspläne aufgestellt werden; sie können auch für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden.
Ziel des Änderungsverfahrens ist die kommunale Förderung der regenerativen Energienutzung durch die Windenergie seitens der Verbandsgemeinde Wallmerod.
Durch das Planänderungsverfahren soll die Möglichkeit für die Genehmigungsfähigkeit einer weiteren Windenergieanlage geschaffen werden. Die Planfläche „Hahner Stock - Strühten“ soll die räumliche Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden Windparks „Elbinger Lei“ (3 WEA im Bestand) in der unmittelbaren Nachbarschaft bilden und die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage ermöglichen.
Planungsrechtlich befindet sich die hier zur Planung stehende Fläche „Hahner Stock - Strüthen“ noch innerhalb eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Hahn am See.
Der betroffene Bebauungsplan „Hahner Stock - 1. Erweiterung“ weist für den nötigen Flächenanteil ein Sondergebiet zur Photovoltaiknutzung aus, und soll parallel zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie geändert werden. Den erforderlichen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat von Hahn am See am 07.12.2022 gefasst.
Beide Bauleitplanungen (Änderung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie „Hahner Stock - Strüthen“ und Änderung des Bebauungsplanes „Hahner Stock - 1. Erweiterung“) sollen verfahrenstechnisch möglichst parallel geführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie für den Bereich „Hahner Stock - Strüthen“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Nach dem vom Verbandsgemeinderat am 15.12.2022 herbeigeführten Aufstellungsbeschluss hat das beauftragte Planungsbüro die Planunterlagen angefertigt, so dass nun das Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eröffnet werden kann.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dies wird hiermit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen ermöglicht.
Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes nach § 249 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB für den Bereich „Hahner Stock - Strüthen“ (Gemarkung Hahn am See) liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 106, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.-Nr.: 06435/508-330).
Es wird darauf hingewiesen, dass parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird (Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB).
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de und dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) veröffentlicht.
Unter dem Text dieser Bekanntmachung im Internet können auch die nachfolgend aufgeführten und zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen bis einschließlich 31.05.2024 eingesehen und heruntergeladen werden:
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planzeichnung zu entnehmen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Planzeichnung: