Wahl des stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wallmerod gemäß § 14 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG)
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallmerod lädt hiermit zur Wahl des stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wallmerod öffentlich ein.
Wahlberechtigt sind alle Wehrführerinnen und Wehrführer und Führerinnen und Führer mit Aufgaben, die mit denen einer Wehrführung vergleichbar sind, der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wallmerod.
Der stellvertretende Wehrleiter wird auf die Dauer von bis zu zehn Jahren gewählt.
Die Wahl findet am Donnerstag, 23. Mai 2024, um 18.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Wallmerod statt.