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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 19/2023
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Ferien - Die schönste Zeit des Jahres steht bevor und viele Bürgerinnen und Bürger nutzen diese, für einen verdienten Erholungsurlaub im In- oder Ausland. Um bösen Überraschungen am Flughafen zu entgehen, hilft ein kurzer Blick auf Ihren Ausweis und dessen Gültigkeitsdatum.

Personalausweis oder Reisepass - welcher wird benötigt?

In den meisten Ländern ist der Personalausweis ausreichend (z.B. in den Vertragsstaaten der Europäischen Union). Für einige Länder wird allerdings ein Reisepass benötigt, der ab Abreise in der Regel noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Auch für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird bei Reisen ins Ausland ein Ausweis (Kinderreisepass oder Personalausweis/Reisepass) benötigt.

Auskunft hierüber, sowie zu sonstigen Bestimmungen Ihres Reiselandes erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. (www.auswaertiges-amt.de unter Sicher Reisen)

Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?

• ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als drei Monate)

• ihr altes Ausweisdokument oder Geburtsurkunde/Stammbuch

Der Antrag auf Ausstellung von Ausweispapieren kann nur persönlich gestellt werden. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. 18. Lebensjahres beim Reisepass ist darüber hinaus eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter durch Unterschrift vor Ort zu leisten.

Was kosten die Ausweise?

Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres

Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres

Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres

Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres

Kinderreisepass

Kinderreisepass Verlängerung

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Wochen vor dem Abreisetermin!

In Notfällen können ebenfalls vorläufige Ausweisdokumente direkt vor Ort (im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Wallmerod) ausgestellt werden.

Besonderheiten bei Kinderreisepässen

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2021 immer für ein Jahr ausgestellt. Wenn Sie bis zu diesem Ablaufdatum mit allen erforderlichen Unterlagen in unserer Verwaltung erscheinen, wird dieser jeweils um ein Jahr verlängert. Ist der Kinderreisepass allerdings bereits abgelaufen, wird ein neuer Kinderreisepass ausgestellt.

Kinderreisepässe, welche vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden und noch eine Gültigkeit von sechs Jahren aufweisen, wird empfohlen, diese ebenfalls zu aktualisieren, sobald die Kinder auf dem darin enthaltenen Bild nicht mehr eindeutig zu identifizieren sind.

Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Wallmerod.

Telefon: 06435 508-888

E-Mail: meldeamt-posteingang@wallmerod.de