Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb weist darauf hin, dass wegen des Feiertages „Pfingstmontag“ am Montag, dem 20.05.2024 die Entleerung der Restabfall- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der gelben Säcke in der Woche vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 jeweils einen Werktag später erfolgt; d. h. anstatt montags erst dienstags, anstatt dienstags erst mittwochs, anstatt mittwochs erst donnerstags, anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst samstags, 25.05.2024.
Die jeweilige Abfuhrart ist dem Abfallkalender 2024 zu entnehmen.
Die behälterunabhängigen Abfuhrtermine für Sperrmüll und Grünabfall bleiben ohne Verschiebung bestehen.
(haushaltsübliche Mengen)
Bitte beachten Sie, dass es einen geänderten Ablauf bei der Annahme der Sonderabfälle gibt.
Wurden vorher die Sonderabfälle von den Bürgerinnen und Bürgern selbst abgegeben, müssen Sie jetzt mit dem PKW bis zur Sammelstelle vorfahren. Dort werden dann gemeinsam mit dem Personal des WAB die Sonderabfälle ausgeladen und sortiert. Dies führt zu einem geordneteren und zügigeren Ablauf der Sammlung. Bitte den Anweisungen des Personals an den Sammelstellen folgen und die entsprechende Verkehrsführung beachten.
Die Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten findet in der Verbandsgemeinde Wallmerod am Samstag, den 25.05.2024 in der Zeit von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr statt.
Sonderabfälle können die Bürger der Verbandsgemeinde an diesem Tag an der dafür eingerichteten mobilen Sammelstelle abliefern, und zwar in Hundsangen, Kirmesplatz Günterstraße.
Unter Aufsicht einer ausgebildeten Fachkraft werden dort umweltschädliche Sonderabfälle aus Haushalten wie z. B. Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien, ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) etc. in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen.
Auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie z. B. Handy, Föhn, Rasierapparat, Kaffeemaschine etc. bis max. der Größe eines Haushaltsstaubsaugers werden am Umweltmobil kostenfrei angenommen; ebenfalls nur in haushaltsüblichen Mengen.
Feuerlöscher werden gegen Gebühr angenommen: 10 EUR/Stück bei max. 2 Stück pro Anlieferer.
Hinweise:
Nicht angenommen werden:
Aus Sicherheitsgründen ist das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Entsorgungsfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen von Umwelt und Personen - insbesondere von Kindern - zu vermeiden.
Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass es zu kurzfristigen Änderungen in der Verkehrsführung kommen kann und ggf. sogar ein völlig neuer Standort für das Umweltmobil festgelegt wird.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55. Dort erhalten Sie u. a. Auskunft darüber, zu welchen anderen Terminen Sie Sonderabfälle auf dem Betriebshof des WAB in Moschheim selbst anliefern können.
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) weist darauf hin, dass am 03. Mai 2024 kommunale Abgaben in Form von Abfallentsorgungsgebühren fällig waren. Alle Abgabenschuldner, die mit der Entrichtung dieser Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
25. Mai 2024
an den WAB unter Angabe der jeweiligen Gebühren-Konto-Nummer zu zahlen.
Säumige Abgabenschuldner sollten im eigenen Interesse diesen Zahlungstermin einhalten.
Nach dessen Ablauf werden die fälligen und noch nicht gezahlten Abgaben nach den landesrechtlichen Bestimmungen im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens eingezogen.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen derselben fälligen Abgabenforderung anschließend zusätzlich ein personenbezogenes Mahnschreiben erforderlich, ist dieses nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LVwVG) und der Kostenordnung zum LVwVG für säumige Schuldner gesondert gebührenpflichtig. Zusätzlich fallen aufgrund des § 240 Abgabenordnung
Säumniszuschläge an. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nach den verwaltungsrechtlichen Vorgaben der gegen einen Abgabenbescheid eingelegte Widerspruch die Zahlungsverpflichtung nicht aufhebt.
Alternativ bietet sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Entsprechende Vordrucke zur Erteilung eines SEPA-Mandates wurden den Abgabenbescheiden beigefügt und stehen zusätzlich auf der Homepage des WAB zum Download bereit: www.wab.rlp.de {{gt}} Service{{gt}}
Formulare und Vordrucke (www.wab.rlp.de/pdf-sepa)