Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
| Fassungsart / Bezeichnung | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | m³/a |
| Brunnen / Ettinghausen Ochsenhaide | 303 054 157 | Ettinghausen | 33 | 148 | 165.000 |
| Brunnen / Ettinghausen Kälberbitz | 303 327 575 | Ettinghausen | 33 | 148 | 185.000 |
durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Wallmenrod, Verbandsgemeindewerke, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmenrod, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.