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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wallmerod für das Haushaltsjahr 2024 vom 29.01.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit geltenden Fassung, am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 29.01.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

12.447.347 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.386.541 Euro

Jahresüberschuss

60.806 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

1.039.885 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

956.000 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

3.351.890 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-2.395.890 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionskrediten auf

1.356.005 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-1.362.749 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite

0 Euro

verzinste Kredite

300.000 Euro

zusammen auf:

300.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.444.910 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werdenfestgesetzt auf

1.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf

621.050 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf

1.237.220 Euro

zusammen auf:

1.858.270 Euro

2.

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf

1.500.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf

1.500.000 Euro

zusammen auf:

3.000.000 Euro

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf

0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf

0 Euro

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0 Euro

zusammen auf:

0 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der einmaligen und laufenden Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Entgeltsatzung Wasserversorgung und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt.

6. Kostenanteile für Straßenentwässerung

-

laufende Kostenanteile der Ortsgemeinden

für Niederschlagswasser von gemeindlichen

Straßen, Wegen und Plätzen für 2024

0,79 € / m²

-

Erstmalige Herstellung /

Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden

für Niederschlagswasser von gemeindlichen

Straßen, Wegen und Plätzen für 2024

20,77 € / m²

-

Erneuerungen / Investitionskostenanteile

der Ortsgemeinde für Niederschlagswasser

von gemeindlichen Straßen, Wegen

und Plätzen für 2024

a) Offene Bauweise

21,78 € / m2

b) Grabenlose Bauweise

7,92 € / m2

7. Umsatzsteuern

Zu den Entgelten Nr. 1 bis 5 kommen beim Betriebszweig Wasserversorgung die jeweils gesetzlichen festgelegten Umsatzsteuern hinzu.

8. Vorauszahlungen

Zu den Entgelten Nr. 1 bis 3, 5 und 6 werden Vorauszahlungen erhoben.

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 33,00 v. H. festgesetzt.

§ 8 Sonderumlage Revierdienst

- Entfällt -

§ 9 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt

10.319.845 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. 2023 beträgt

10.608.209 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. 2024 beträgt

10.669.015 Euro

§ 10 Elternbeitrag Betreuende Grundschulen

Der monatliche Elternbeitrag für die Nutzung der betreuenden Grundschulen nach § 4 Abs. 6 der Satzung über die unterrichtsergänzenden Betreuungsangebote an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Wallmerod und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 14.07.2016 wird für das Jahr 2024 auf 20 € festgesetzt.

§ 11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000 Euro überschritten sind.

§ 12 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

§ 13 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 3 Fällen zugelassen.

§ 14 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetztes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen

0 Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen

0 Euro

§ 15 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Verbandsgemeinde Wallmerod, den 30.01.2024
(Siegel)
Klaus Lütkefedder, Bürgermeister

Genehmigungsvermerke der Aufsichtsbehörde:

Der in § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wallmerod für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 1.858.270 € festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt.

Von dem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 621.050 € auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 1.237.220 € auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung oder die Festsetzungen des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Wallmerod einschließlich seiner Bestandteile werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.

Montabaur, den 29.01.2024
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt./Az. 2B22-1182-901-00
Achim Schwickert, Landrat

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 10.06.2024 bis Dienstag, 18.06.2024 während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Zimmer 117, öffentlich aus.

Verbandsgemeinde Wallmerod, den 30.01.2024
(Siegel)
Klaus Lütkefedder, Bürgermeister

Gemäß § 24 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeinde Wallmerod, den 30.01.2024
(Siegel)
Klaus Lütkefedder, Bürgermeister