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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Öffentliche Bekanntmachung

Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Meudt gemäß § 14 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG)

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallmerod lädt hiermit zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Meudt öffentlich ein.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen, aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Meudt sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Meudt, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Der stellvertretende Wehrführer wird auf die Dauer von bis zu zehn Jahren gewählt.

Die Wahl findet am Freitag, 28. Juni 2024, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Meudt statt.

Klaus Lütkefedder, Bürgermeister