Ferien - Die schönste Zeit des Jahres steht bevor und viele Bürgerinnen und Bürger nutzen diese, für einen verdienten Erholungsurlaub im In- oder Ausland. Um bösen Überraschungen am Flughafen zu entgehen, hilft ein kurzer Blick auf Ihren Ausweis und dessen Gültigkeitsdatum.
Personalausweis oder Reisepass - welcher wird benötigt?
In den meisten Ländern ist der Personalausweis ausreichend (z.B. in den Vertragsstaaten der Europäischen Union). Für einige Länder wird allerdings ein Reisepass benötigt, der ab Abreise in der Regel noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Auch für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird bei Reisen ins Ausland ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) benötigt.
Auskunft hierüber, sowie zu sonstigen Bestimmungen Ihres Reiselandes erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. (www.auswaertiges-amt.de unter Sicher Reisen)
Sie haben noch einen Kinderreisepass?
Seit diesem Jahr können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt oder verlängert werden. Sollte Ihr Kinderreisepass noch eine Restgültigkeit haben, verliert dieser diese auch nicht.
Sollte Ihr Kind allerdings keinen gültigen Ausweis mehr besitzen, gibt es die Möglichkeit einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Sprich, genau die gleichen Dokumente wie für Erwachsene auch.
Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?
Der Antrag auf Ausstellung von Ausweispapieren kann nur persönlich gestellt werden. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. 18. Lebensjahres beim Reisepass ist darüber hinaus eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter durch Unterschrift vor Ort zu leisten.
Was kosten die Ausweise?
Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €
Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 €
Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €
Die Lieferzeit eines Personalausweises benötigt derzeit zwei Wochen.
Die Lieferzeit eines Reisepasses benötigt derzeit sechs Wochen.
In Notfällen können ebenfalls vorläufige Ausweisdokumente direkt vor Ort (im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Wallmerod) ausgestellt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Wallmerod.
Telefon: 06435 508-888
E-Mail: meldeamt-posteingang@wallmerod.de