Die Vorschlagslisten zur Auswahl der Schöffen liegen in der Zeit vom 10.07.2023 bis 17.07.2023 bei den jeweiligen Ortsgemeinden während der Dienststunden der Ortsbürgermeister zu jedermanns Einsicht aus.
Gleichzeitig liegen diese Listen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstr. 1, 56414 Wallmerod, Zi. Nr. 211, während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.