Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hahn am See/Elbingen gemäß § 14 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG)
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallmerod lädt hiermit zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hahn am See/Elbingen öffentlich ein.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen, aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hahn am See/Elbingen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Hahn am See/Elbingen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der stellvertretende Wehrführer wird auf die Dauer von bis zu zehn Jahren gewählt.
Die Wahl findet am Montag, 01. August 2024, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Hahn am See statt.