Die von der LINUS WITTICH Medien KG herausgegebene Zeitung für die Verbandsgemeinde Wallmerod „Heimat- und Bürgerzeitung“ dient in erster Linie der Vermittlung amtlicher Bekanntmachungen und Nachrichten sowie Informationen aus der Verbandsgemeindeverwaltung. Darüber hinaus werden Veröffentlichungen von Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden kostenfrei im Rahmen der zugelassenen Textlänge abgedruckt. Kirchen, Vereine und Verbände müssen in der Verbandsgemeinde ansässig sein. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Abdruck eingereichter Artikel. Die Nichtveröffentlichung eines eingereichten Beitrages erfolgt ohne Benachrichtigung des Einreichers. Verantwortlich für die redaktionelle Gestaltung ist die LINUS WITTICH Medien KG.
Für die Veröffentlichung dieser Nachrichten gelten die folgenden Regelungen:
Der Charakter der Bürgerzeitung als sachliche und auf kommunale Ebene abgestellte Informationsquelle muss neutral und parteipolitisch unabhängig bleiben.
Einreichung der Texte: Die Texte müssen in digitaler Form über die E-Mail-Adresse: poststelle@wallmerod.de bei der Verbandsgemeinde eingereicht werden. Der Redaktionsschluss: montags, 12:00 Uhr ist einzuhalten. Redaktionsschlussvorverlegungen werden rechtzeitig bekannt gemacht.
Stil u. Textlänge: Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Als Maß zugrunde gelegt wird für die übliche Länge aller Artikel ein maximaler Umfang von 1500 Zeichen und 1 Bild. Ausnahmen werden durch die Verbandsgemeinde entschieden.
Fotos und Grafiken: Zu den Berichten kann jeweils 1 Foto veröffentlicht werden. Es können nur qualitativ gute Fotos verwendet werden. Clip-Art-Grafiken und Fantasieformen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
Firmennennungen, Logos: Firmennennungen, egal welcher Art, sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und dürfen nur als Nennung des Firmennamens sowie des Ortes erfolgen. Werbung für Firmen muss unterbleiben.
Wiederholungen und Mehrfachnennungen: Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten oder Mitteilungen ist nicht möglich. Lediglich kurze Folgehinweise in Textform sind gestattet. Mehrfachnennungen unter verschiedenen Ortsgemeinden oder Rubriken sind nicht möglich.
Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte: Durch die Weitergabe von Fotos und Grafiken an die LINUS WITTICH Medien KG bestätigt der Einsender, dass er die Urheberrechte bzw. die Veröffentlichungsrechte der entsprechenden Abbildungen besitzt, das "Recht am eigenen Bild" der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und der Abdruck möglich ist.
Kirchliche Nachrichten: Es werden die Termine und Gottesdienstordnungen der Kirchen und zugelassenen Konfessionen veröffentlicht, insofern diese den bereits o. g. Bedingungen entsprechen. Predigten, Hirtenbriefe sowie Gedanken und Stellungnahmen zu kirchlichen und weltlichen Themen bleiben unberücksichtigt.
Abdruck als bezahlte Anzeige: Anmeldeformulare, Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. können nur in Form bezahlter Anzeigen veröffentlicht werden. Das Presse- und Wettbewerbsrecht ist zu beachten.
Nachrichten politischer Parteien und Bürgerinitiativen: Veröffentlichungen von politischen Parteien und Wählergruppen sowie deren Untergruppierungen, Bürgerinitiativen und auch solcher Vereinigungen, die um Stimmen werben, bleiben innerhalb des redaktionellen Teils unberücksichtigt, ebenso (partei)politische, sowie Stellungnahmen zu allen politischen Tagesfragen und Kommentare.
Leserbriefe: Es werden grundsätzlich keine Leserbriefe sowie Texte von Privatpersonen kostenfrei abgedruckt.