Titel Logo
Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde Wallmerod

vom 17.06.2024

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit geltenden Fassung, am 01.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 17.06.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investition und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung innerhalb der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Zweckverbandsumlage

Der Forstzweckverband erhebt eine Umlage zur Deckung der anfallenden Kosten. Der Umlageschlüssel ergibt sich aus der reduzierten Holzbodenfläche der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. Diese Umlage beträgt für das Haushaltsjahr voraussichtlich 406.435 €.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 0 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 0 Euro und zum 31.12.2024 0 Euro

§ 7

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen.

Forstzweckverband, den 18.06.2024
Klaus Lütkefedder
(Bürgermeister) (Siegel)

Stellungnahme der Aufsichtsbehörde:

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung oder die Festsetzungen des Haushaltsplans des Forstzweckverbandes einschließlich seiner Bestandteile werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.

Montabaur, den 17.06.2024
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2B22-1182-901-10
Im Auftrag: gez: Kerstin Kober

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 29.07.2024 bis Dienstag, 06.08.2024 während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Zimmer 117, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Forstzweckverband, den 18.06.2024
Klaus Lütkefedder
(Bürgermeister) (Siegel)