Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Dreikirchen gemäß § 14 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG)
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wallmerod lädt hiermit zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Dreikirchen öffentlich ein.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen, aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Dreikirchen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Dreikirchen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der stellvertretende Wehrführer wird auf die Dauer von bis zu zehn Jahren gewählt.
Die Wahl findet am Montag, 08. Oktober 2024, um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus in Dreikirchen statt.