Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird nach Anhörung der zuständigen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, kirchliche Stellen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer für die Ortsgemeinde Molsberg folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Auf Entschließung der Ortsgemeinde Molsberg wird für die Ortsgemeinde Molsberg als Marktsonntag festgelegt:
Sonntag, der 25.09.2022
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Wallmerod in Kraft.