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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung über die Festlegung eines Marktsonntags in 56414 Molsberg am 29.09.2024

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird nach Anhörung der zuständigen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, kirchliche Stellen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer für die Ortsgemeinde Molsberg folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Auf Entschließung der Ortsgemeinde Molsberg wird für die Ortsgemeinde Molsberg als Marktsonntag festgelegt:

Sonntag, der 29.09.2024

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Wallmerod in Kraft.

56414 Wallmerod, den 13.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod
Werner Zingel, 1.Beigeordneter