des Verbandsgemeindewahlleiters der Verbandsgemeinde Wallmerod zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Am Sonntag, dem 29. November 2026, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wallmerod
und
am Sonntag, dem 13. Dezember 2026, von 8 bis 18 Uhr eine etwaige Stichwahl
statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Wallmerod, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 23. Oktober 2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod erhalten.