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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 4/2023
Hauptthemen
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Hauptthemen

-Fortsetzung-

Das Biodiversitätskonzept der Verbandsgemeinde wurde in Zusammenarbeit mit der Will und Liselott Masgeik Stiftung erarbeitet. Es soll eine biologische Vielfalt in den verschiedenen Lebensräumen geschaffen bzw. erhalten werden, z.B. durch Wiedervernässung von Brachen/ Talmulden, Entbuschung von Feuchtsenken, Streuobstwiesenpflege, Artenschutz etc.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der Verbandsgemeindewerke ist abgeschlossen. Der Betriebszweig Wasserversorgung schließt mit einem Jahresgewinn von 27.048,69 € ab und der Betriebszweig Abwasserbeseitigung mit einem Jahresgewinn von 231.306,70 €. Die Jahresgewinne werden der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Haushaltsplan 2023 soll in der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 23.02.2023 beschlossen werden.

Die Neufassung des LFAG wurde erst mit dem Haushaltsrundschreiben vom 13.12.2022 veröffentlicht. Die Energiemangellage und die Flüchtlingssituation erschwert zudem die konkrete Planung des Haushaltsplanes.

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, dass folgende Eckpunkte bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden sollen:

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Die VG-Umlage bleibt bei 33,00 %

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Es wird keine Neuverschuldung eingeplant

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Die erforderlichen Investitionen werden den zu erwartenden Liefer- bzw. Auftragsterminen angepasst

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Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fördermöglichkeiten zu eruieren und die erforderlichen Zuwendungsanträge zu stellen

Das neue Ratsinformationssystem wird in Etappen eingeführt. Die Rats- und Ausschussmitglieder der Verbandsgemeinde werden Anfang 2023 für das neue System geschult.

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig für die Planfläche „Hahner Stock- Strüthen“ die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes - Windenergie.

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen bzgl. der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurden abgewogen. Den Stellungnahmen wurde mehrheitlich zugestimmt. Zunächst wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden (§4 I BauGB) und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§3 I BauGB) abgewogen. In der nächsten Sitzung am 23.02.2023 werden dann die Stellungnahmen der Ortsgemeinden abgewogen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, dass die Besoldung des Bürgermeisters ab dem 01.01.2023 nach der Besoldungsgruppe B 3 erfolgt.