Mitteilungen des Bürgermeisters
Energiesituation
Aktuelles Topthema in den Nachrichten, im privaten Bereich und bei den Unternehmen ist das Thema Energie bzw. Energiesparen. Die damit verbundenen Fragen treffen auch die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden mit voller Wucht.
Energiesparmaßnahmen
Wir können froh sein, dass wir mit unserem Aktionsprogramm Energie bereits seit 2010 in allen Gebäuden der VG Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Heizenergie umgesetzt haben. Im Vergleich zu 2010 liegt der Stromverbrauch um 10% niedriger, der Verbrauch an Heizenergie wurde um gut ein Drittel reduziert. Gleichzeitig produzieren wir pro Jahr bereits rund 50% mehr Strom als wir insgesamt verbrauchen.
Auch die Ortsgemeinden haben einen wesentlichen Beitrag bereits geleistet. In den letzten Jahren wurde die komplette Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt. Damit werden Einsparungen von 70 % erzielt.
Der Bund hat das Ziel ausgegeben den Energieverbrauch um mindestens 15 % zu senken. (Anmerkung: Der Ausgangswert von 100 % wurde jedoch nicht definiert)
Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bund die Rechtsverordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen erlassen, die seit dem 01.09.2022 gilt und bis zum 28.02.2023 befristet ist.
Die Verordnung gilt in erster Linie für öffentliche Nichtwohngebäude. In diese Kategorie fallen die allermeisten VG-Gebäude. Ein wichtiger Ansatz ist die Absenkung der Raumtemperatur. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass 1°C weniger Raumtemperatur rd. 6% Ersparnis bewirkt. Gemeinschaftsflächen wie Eingangshallen, Flure, Treppenhäuser, Lager- und Technikräume dürfen in aller Regel gar nicht mehr beheizt werden. Auf Warmwasser zum Händewaschen und zum Duschen soll in öffentlichen Nichtwohngebäuden weitgehend verzichtet werden. Baudenkmäler und öffentliche Gebäude dürfen nicht mehr angeleuchtet werden.
Um Zielrichtung und Vorgaben der Rechtsverordnung in der Verbandsgemeinde möglichst einheitlich umzusetzen, ist bei der Ortsbürgermeisterklausur am 09.09.2022 eine gemeinsame Handlungsempfehlung wie folgt ausgesprochen worden:
| - | Raumtemperatur: | |
| o | In Arbeitsräumen werden die Räume nur bis 19 °C geheizt | |
| o | In den Schulen werden die Unterrichts- und sonstigen Aufenthaltsräume bis 22° C geheizt | |
| o | Kindergärten bleiben von einer Absenkung der Raumtemperatur ausgenommen | |
| o | In Sporthallen erfolgt eine Beheizung bis 17 °C | |
| o | Für Dorfgemeinschaftshäuser und ähnliche Einrichtungen gelten die Regelungen für Arbeitsräume | |
| - | Gemeinschaftsflächen wie z. B. Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, Lagerräume und Technikraume werden nicht beheizt | |
| - | Von einer Aufbereitung von Warmwasser wird in der Regel abgesehen, d.h. das warme Wasser zum Duschen in den Sporthallen ist abgestellt. Ausnahmen gelten für Kindergärten und Sportplatzgebäude. | |
| - | Flutlicht für Sportplätze wird weiter zur Verfügung gestellt | |
| - | Die Straßenbeleuchtung bleibt aus Sicherheitsgründen an. Es wird geprüft, ob ein Dimmen möglich ist. | |
| - | Weihnachtsbeleuchtung bleibt möglich („Herzenswärme-Regelung“) | |
| - | Die Ein- und Ausschaltzeiten der Heizung werden optimiert und an die Gebäudenutzung angepasst | |
| - | Durch angepasstes Verhalten sollen die Objektnutzer die Energiesparmaßnahmen unterstützen und ihnen nicht entgegenwirken | |
Ob es noch weitere Verschärfungen dieser Verordnung geben wird, ist gegenwärtig nicht abzusehen.
Strom- und Gaslieferverträge
Die Verbandsgemeinde Wallmerod und ihre Ortsgemeinden bildeten seit einigen Jahren eine Einkaufsgemeinschaft mit den anderen Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis, dem Westerwaldkreis selbst und noch weiteren Verbandsgemeinden.
Die aktuellen Verträge laufen Ende 2022 aus. Im Februar 2022 wurde die erforderliche Ausschreibung für die Lieferung von Strom und Gas für die Jahre 2023-2025 gestartet. Das Ergebnis ist ernüchternd. Bis auf kleine Einzellose beim Strom wurden keine Angebote abgegeben. Derzeit läuft ein Verhandlungsverfahren mit möglichen Bietern. Das heißt, aktuell ist noch nicht klar, welche Energieversorger im Januar 2023 Strom und Gas liefern und schon gar nicht zu welchem Preis.
Derzeit gehen wir mindestens von einer Verdreifachung der Kosten für Energie aus. Dies wird voll auf die kommunalen Haushalte durchschlagen. Für die VG Wallmerod erwarten wir Energiekosten von rd. 600-700.000 € (2021: 203.300 Euro). Auch die Energiekosten der Werke (2021: 241.000 Euro) und aller Ortsgemeinden (2021: 219.300 Euro) werden explodieren. Ob diese Entwicklung durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen ist, wage ich zu bezweifeln.
Finanzen der Gemeinden/LFAG
Noch deutlicher werden gerade die Ortsgemeinden durch die Neuregelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) getroffen, die die Landesregierung Rheinland-Pfalz beschlossen hat. Nach allen Berechnungen ist davon auszugehen, dass die Ortsgemeinden die Verlierer im kommunalen Finanzausgleich werden und die großen Städte zusätzliche Mittel erwarten können. Welche Auswirkungen das neue System auf die Umlage von Kreis und Verbandsgemeinde haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Aber schon jetzt ist klar, dass das Land die Ortsgemeinden zwingt, ihren Bürgern tiefer in die Tasche zu greifen.
Die Ortsgemeinden müssen, um erhebliche Einbrüche der Mittelzuweisungen zu vermeiden, die Hebesätze für das Jahr 2023 massiv erhöhen
| - | Grundsteuer A von 300% auf 345% |
| - | Grundsteuer B von 365% auf 465% |
| - | Gewerbesteuer von 365% auf 380% |
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kann dadurch die Grundsteuer pro Jahr um rund 100 Euro oder mehr ansteigen.
An dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank an die Landesregierung für die Unterstützung des ländlichen Raumes.
Flüchtlingssituation
Der Ukraine-Krieg dominiert auch weiterhin die Flüchtlingshilfe. Stand heute (29.09.2022) haben 244 betreute Personen, davon alleine 161 aus der Ukraine. Zum Winter hin ist eine weitere Flüchtlingswelle zu erwarten, sodass die Zahlen noch weiter ansteigen werden.
Bei der Unterbringung der geflüchteten Ukrainer sind die privat zur Verfügung gestellten Unterkünfte von zentraler Bedeutung. Leider nehmen die Fälle zu, in denen Menschen an die Verwaltung herantreten und darum bitten, die privat untergebrachten Personen zu übernehmen und in VG-Wohnraum unterzubringen.
Zielsetzung ist es, den Betroffenen bestmöglich zu helfen, wobei die verfügbaren Unterkunftsmöglichkeiten begrenzt sind. Wir haben derzeit 37 Wohnungen angemietet, brauchen aber dringend weiterhin Wohnungen für die Geflüchteten. Wer entsprechende Möglichkeiten hat, sollte sich bitte an die Verbandsgemeinde wenden.