Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 für die Verbandsgemeinde Wallmerod liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod in 56414 Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer 117, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich einzureichen.
Wallmerod, den 29.11.2024