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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 49/2022
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In allen Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde bestehen Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen.

Die Reinigungssatzungen umfassen auch die Schneeräumung und die Streupflicht bei Glätte. Diese Verpflichtungen wurden durch die o. a. Satzungen grundsätzlich auf die Anlieger der öffentlichen Straßen und Wege übertragen.

Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener und festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht beeinträchtigt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Schnee und Eis dürfen von Grundstücken nicht auf die Fahrbahn geschafft werden.

Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Straßenstreifen von 1,50m entlang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfendem Material herzustellen.

Reinigungs- und streupflichtig sind auch die Eigentümer von Grundstücken in Bezug auf Gehwegen, die von den Grundstücksflächen durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, einer Mauer oder durch Parkflächen getrennt sind.

Die Ortsgemeinden übernehmen in Teilbereichen unterstützende Winterdienste. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen. Durch derartige kommunale Aktivitäten werden die Straßenanlieger von ihren Räumungspflichten nicht befreit.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass z. B. Hauseigentümer, die ihre Streupflicht unterlassen, gegenüber ausgerutschten und hierbei verletzten Personen schadensersatzpflichtig werden können.

Darüber hinaus kann der Verstoß gegen die erwähnten Satzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbuße geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod —