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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 51/2025
Aus den Gemeinden
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kuhnhöfen Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Arnshöfen - Kuhnhöfen“

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kuhnhöfen hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Arnshöfen - Kuhnhöfen“ gefasst.

Innerhalb des Verfahrens wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Zu diesem Zweck lagen die angefertigten Unterlagen in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die daraufhin vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom beauftragten Planungsbüro ausgewertet und in der Sitzung am 03.11.2025 mit den erarbeiteten Lösungsansätzen erläutert. Anschließend erfolgte im Rahmen der Sitzung die sachgerechte Abwägung der einzelnen Punkte mit den entsprechenden Beschlussfassungen.

Mit den nunmehr ergänzten und überarbeiteten Planunterlagen kann die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit.

Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 06435 508-330) ist sinnvoll.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt werden.

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de (unter der Rubrik Verwaltung) veröffentlicht. Unter dem Text dieser Bekanntmachung im Internet können auch die vorstehend aufgeführten und zur Einsicht ausliegenden Unterlagen bis einschließlich 13.02.2026 eingesehen und heruntergeladen werden:

1.

Planzeichnung

2.

Begründung

3.

Textfestsetzungen

4.

Umweltbericht

4.1

Bestandsplan zum Umweltbericht

4.2

Maßnahmenplan zum Umweltbericht

5.

Fachbeitrag Artenschutz

6.

VSG-Vorprüfung

7.

Schalltechnisches Gutachten

8.

sowie den bisher im Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen.

Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland - Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

Aus dem erfolgten Beteiligungsverfahren liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

Artenschutz

Umweltprüfung, Umweltauswirkungen

naturschutzfachlicher Eingriff / Ausgleich

Gewässer

Starkregen-/Katastrophenschutz

Bodenschutz

Immissionsschutz

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.

Wallmerod, den 19.12.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Im Auftrag:
Thomas Fasel
Bauabteilung