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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Wallmerod Aufstellung Teilflächennutzungsplan „Hahner Stock-Strüthen“

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbauch (BauGB) zur Entwurfsplanung (Stand: 05.11.2025)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Hahner Stock-Strüthen“ gefasst. Der Beschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB am 19.04.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Änderungsverfahrens ist die kommunale Förderung der regenerativen Energienutzung durch die Windenergie seitens der Verbandsgemeinde Wallmerod.

Durch das Planänderungsverfahren soll die Möglichkeit für die Genehmigungsfähigkeit einer weiteren Windenergieanlage in der Gemarkung Hahn am See geschaffen werden.

Innerhalb des Verfahrens wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Zu diesem Zweck lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die daraufhin vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom beauftragten Planungsbüro ausgewertet und in der Sitzung am 26.09.2024 mit den erarbeiteten Lösungsansätzen erläutert. Anschließend erfolgte im Rahmen der Ratssitzung der Verbandsgemeinde die sachgerechte Abwägung der einzelnen Punkte mit den entsprechenden Beschlussfassungen.

Parallel zu diesem Verfahrensschritt der Fortschreibung des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie, wurden seitens der Ortsgemeinde Hahn am See auch die Verfahrensschritte zur Änderung des Bebauungsplanes „Hahner Stock - 1. Erweiterung“ durchgeführt. Die Würdigung im Ortsgemeinderat erfolgt in der Sitzung am 28.08.2024.

Mit den nunmehr vorliegenden Planunterlagen kann die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit.

Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 06435 508-330) ist sinnvoll.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod (Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt werden.

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de (unter der Rubrik Verwaltung) veröffentlicht. Unter dem Text dieser Bekanntmachung im Internet können auch die vorstehend aufgeführten und zur Einsicht ausliegenden Unterlagen bis einschließlich 13.02.2026 eingesehen und heruntergeladen werden:

1.

Planzeichnung

2.

Begründung

3.

Schattenwurfprognose

4.

Schallimmissionsprognose

5.

Gutachten zur Standorteignung

6.

Umweltprüfung (Textteil mit Bestands- u. Maßnahmenkarte)

7.

Fachplanungen / Untersuchungen zum Arten- u. Naturschutz zur WEA-Planung am Hahner Stock

8.

Bisher im Verfahren eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen

9.

Würdigung der Stellungnahmen aus dem Verfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland - Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

Aus dem erfolgten Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

Artenschutz

Umweltprüfung, Umweltauswirkungen

naturschutzfachlicher Eingriff / Ausgleich

Gewässer

Starkregen-/Katastrophenschutz

Bodenschutz

Immissionsschutz

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.

Wallmerod, den 19.12.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Im Auftrag:
Thomas Fasel
Bauabteilung