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Wir über uns - Verbandsgemeinde Wallmerod
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes für das Haushaltsjahr 2026

vom 04.12.2025

Die Verbandsversammlung Forstzweckverband hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit geltenden Fassung, am 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 15.01.2026 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.059.245 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

986.745 Euro

der Jahresüberschuss auf

72.500 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

78.000 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

72.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

- 72.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  168.690 Euro

§ 5

Zweckverbandsumlage

Der Forstzweckverband erhebt eine Umlage zur Deckung der anfallenden Kosten. Der Umlageschlüssel ergibt sich aus der reduzierten Holzbodenfläche der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. Diese Umlage beträgt für das Haushaltsjahr 419.245 Euro.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 0 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 71.734 Euro und zum 31.12.2026 144.234 Euro.

§ 7

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 25.000 Euro sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen.

Gemeindeverwaltung, Forstzweckverband,
den 20.01.2026
(Siegel)
Klaus Lütkefedder
(Verbandsvorsteher)

Stellungnahme der Aufsichtsbehörde:

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Bestimmungen der Haushaltssatzung oder die Festsetzungen des Haushaltsplans des Forstzweckverbandes einschließlich seiner Bestandteile werden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.

Montabaur, den 15.01.2026
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2B22-1182-901-10
Im Auftrag: gez.: Nadine Friede

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, den 16.02.2026 bis

Dienstag, den 24.02.2026

während den Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Zimmer 117, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Absatz 6 Satz 4 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlichen geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gemeindeverwaltung, Forstzweckverband,
den 20.01.2026
(Siegel)
Klaus Lütkefedder
(Verbandsvorsteher)