Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 24.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinderäte in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wallmerod sind die in der Anlage unter Spalte 2 zu dieser Bekanntmachung aufgeführte Anzahl der Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderates dürfen höchstens 56 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung unter Spalte 3 für die jeweilige Ortsgemeinde aufgeführte Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern benannt werden. Für die Wahl zum/zur Ortsbürgermeister/in darf in einem Wahlvorschlag nur eine Bewerberin oder Bewerber benannt werden.
Für die Wahl des Verbandsgemeinderates bzw. des Ortsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber jeweils bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge für die Wahlen zum Verbandsgemeinderat, zum Ortsgemeinderat, zum/zur Ortsbürgermeister/in müssen von mindestens aus der Anlage unter Spalte 4 ersichtlichen Anzahl wahlberechtigter Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist zulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
| • | Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates sind beim Verbandsgemeindewahlleiter, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod einzureichen. |
| • | Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter in den jeweiligen Ortsgemeinden (Spalte 5 der Anlage) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod einzureichen. |
| • | Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin sind beim Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl in den jeweiligen Ortsgemeinden (Spalte 5 der Anlage) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod einzureichen. |
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr,
ab.
V.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).