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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 1/2023
Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung

Hölzenhausen

Flur 51

Nr. 2

Landwirtschaftsfläche,

Ober Führsahlen

0,2397 ha

Flur 53

Nr. 16

Landwirtschaftsfläche,

Im Führsahlen

1,0372 ha

Flur 53

Nr. 45

Landwirtschaftsfläche,

Auf der großen Höhe

0,6975 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Er­scheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

Email: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de