Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Höhn
Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg
Bescheid vom: 16.12.2024
Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz
Aktenzeichen: ohne
Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Forstamt Rennerod
Hauptstraße 21
56477 Rennerod
Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:
Tobias Schuhbäck
Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14
Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de
Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Westerburg
Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg
Bescheid vom: 16.12.2024
Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz
Aktenzeichen: ohne
Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Forstamt Rennerod
Hauptstraße 21
56477 Rennerod
Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:
Tobias Schuhbäck
Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14
Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de
Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Willmenrod
Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg
Bescheid vom: 16.12.2024
Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz
Aktenzeichen: ohne
Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Forstamt Rennerod
Hauptstraße 21
56477 Rennerod
Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:
Tobias Schuhbäck
Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14
Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de
Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Höhn-Westerburg-Willmenrod
Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg
Bescheid vom: 16.12.2024
Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz
Aktenzeichen: ohne
Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Forstamt Rennerod
Hauptstraße 21
56477 Rennerod
Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:
Tobias Schuhbäck
Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14
Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de
Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Westerburg-Willmenrod
Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg
Bescheid vom: 16.12.2024
Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz
Aktenzeichen: ohne
Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Forstamt Rennerod
Hauptstraße 21
56477 Rennerod
Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:
Tobias Schuhbäck
Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14
Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de