Titel Logo
Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde Westerburg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Höhn

Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg

Bescheid vom: 16.12.2024

Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz

Aktenzeichen: ohne

Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Forstamt Rennerod

Hauptstraße 21

56477 Rennerod

Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:

Tobias Schuhbäck

Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14

Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de

Rennerod, 16.12.2024
gez. Schuhbäck, Leiter des Forstamtes Rennerod

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Westerburg

Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg

Bescheid vom: 16.12.2024

Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz

Aktenzeichen: ohne

Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Forstamt Rennerod

Hauptstraße 21

56477 Rennerod

Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:

Tobias Schuhbäck

Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14

Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de

Rennerod, 16.12.2024
gez. Schuhbäck, Leiter des Forstamtes Rennerod

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Willmenrod

Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg

Bescheid vom: 16.12.2024

Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz

Aktenzeichen: ohne

Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Forstamt Rennerod

Hauptstraße 21

56477 Rennerod

Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:

Tobias Schuhbäck

Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14

Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de

Rennerod, 16.12.2024
gez. Schuhbäck, Leiter des Forstamtes Rennerod

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Höhn-Westerburg-Willmenrod

Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg

Bescheid vom: 16.12.2024

Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz

Aktenzeichen: ohne

Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Forstamt Rennerod

Hauptstraße 21

56477 Rennerod

Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:

Tobias Schuhbäck

Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14

Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de

Rennerod, 16.12.2024
gez. Schuhbäck, Leiter des Forstamtes Rennerod

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname: Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Westerburg-Willmenrod

Zuletzt bekannte Anschrift: im Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg

Bescheid vom: 16.12.2024

Betreff: Bescheid nach § 20 Bundeswaldgesetz

Aktenzeichen: ohne

Für die vorbezeichnete Körperschaft ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Forstamt Rennerod

Hauptstraße 21

56477 Rennerod

Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:

Tobias Schuhbäck

Telefonnummer: +49(0)2664 9975-14

Email: Tobias.schuhbaeck@wald-rlp.de

Rennerod, 16.12.2024
gez. Schuhbäck, Leiter des Forstamtes Rennerod