Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig wird an diesem Tag im Westerwaldkreis die Landratswahl durchgeführt.
Aufgrund der kurzfristigen Festlegung des Wahltermins auf den 23. Februar 2025 verkürzen sich automatisch sämtlich einzuhaltende Fristen. Hieraus resultiert, dass sich der Zeitraum für die Abwicklung der Briefwahl erheblich verkürzt. Normalerweise ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen und deren Versand durch die Verwaltung bereits ab ca. 5 Wochen vor einer Wahl möglich.
Zur diesjährigen Wahl erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung voraussichtlich am 31.01.2025. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird somit erst ab Anfang Februar, also gerade einmal zwei bis drei Wochen vor der Wahl, möglich sein.
Zum einen benötigt die Bearbeitung der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Briefwahlanträgen Zeit im Briefwahlbüro. Zum anderen stellt der Versand durch die Deutsche Post nicht immer sicher, dass am Tag nach der Einlieferung eine Zustellung erfolgt. Den Wählerinnen und Wählern bleibt daher nicht viel Zeit, um zu wählen und die Unterlagen wieder rechtzeitig an uns zurückzusenden.
Wir bitten Sie daher, von Ihrem Wahlrecht durch einen Gang an die Wahlurne am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal Gebrauch zu machen. Die Wahllokale werden im Rahmen der Wahlbekanntmachung rechtzeitig vor der Wahl an gleicher Stelle im Wäller Wochenspiegel veröffentlicht. Sie stehen sowieso auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, Briefwahlunterlagen zu beantragen, wird das Team des Briefwahlbüros Ihnen die notwendigen Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zusenden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbriefe derart rechtzeitig zurücksenden, dass diese am Wahltag bei uns vorliegen. Die Deutsche Post wird am Samstag vor der Wahl, sprich dem 22.02.2025, zusätzlich die Briefkästen der Deutschen Post leeren und die Wahlbriefe der Verwaltungen sonntags zustellen. Sofern Sie die Briefwahl beantragen möchten empfehlen wir Ihnen,
| - | im Idealfall die Briefwahl online zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet über den Weg dazu. |
| - | schriftliche Briefwahlanträge direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzuwerfen. |
| - | nach Möglichkeit nicht persönlich für die Beantragung der Briefwahl vorzusprechen. |
| - | bei unvermeidbaren persönlichen Vorsprachen den Briefwahlantrag/Wahlscheinantrag vorausgefüllt mitzubringen. |
Für Rückfragen zu den anstehenden Wahlen steht Ihnen Herr Keller unter der Telefonnummer 02663 / 291 150 zur Verfügung.