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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde Westerburg
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Haushaltssatzungdes Zweckverbandes Stöffelpark für das Jahr 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 662.010,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 712.570,00 Euro

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag[1] auf -50.560,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 93.770,00 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf -93.770,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro

verzinste Kredite auf 0,00 Euro

zusammen auf 0,00 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 200.000,00 Euro.

§ 4 Verbandsumlage

Für das Haushaltsjahr 2023 erhebt der Zweckverband gem. § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung vom 19.12.2013 folgende Verbandsumlage:

Westerwaldkreis 100.000,00 Euro

Verbandsgemeinde Westerburg 100.000,00 Euro

Ortsgemeinde Enspel 10.000,00 Euro

Ortsgemeinde Stockum-Püschen 10.000,00 Euro

nachrichtlich: Ortsgemeinde Nistertal 10.000,00 Euro

Zur Umsetzung des Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskonzeptes zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg in den Jahren 2019 bis 2024 zusätzlich jeweils 62.000 €.

Darüber hinaus zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung die Zins- und Tilgungsleistungen der langfristigen Investitionskredite des Zweckverbandes zu gleichen Teilen.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 betrug 1.281.622 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 1.229.435 Euro

und zum 31.12.2023 1.178.875 Euro

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

Westerburg, den 13.03.2023 — Markus Hof
Zweckverband Stöffelpark — Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.02.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.03.2023 bis 28.03.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 126, öffentlich aus.

Westerburg, den 16.03.2023 — I.A. Peter Jung
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg —