Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 662.010,00 Euro
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 712.570,00 Euro
der Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag[1] auf -50.560,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf 93.770,00 Euro
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -93.770,00 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 0,00 Euro
zusammen auf 0,00 Euro
§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 200.000,00 Euro.
§ 4 Verbandsumlage
Für das Haushaltsjahr 2023 erhebt der Zweckverband gem. § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung vom 19.12.2013 folgende Verbandsumlage:
Westerwaldkreis 100.000,00 Euro
Verbandsgemeinde Westerburg 100.000,00 Euro
Ortsgemeinde Enspel 10.000,00 Euro
Ortsgemeinde Stockum-Püschen 10.000,00 Euro
nachrichtlich: Ortsgemeinde Nistertal 10.000,00 Euro
Zur Umsetzung des Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskonzeptes zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg in den Jahren 2019 bis 2024 zusätzlich jeweils 62.000 €.
Darüber hinaus zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung die Zins- und Tilgungsleistungen der langfristigen Investitionskredite des Zweckverbandes zu gleichen Teilen.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 1.281.622 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 1.229.435 Euro
und zum 31.12.2023 1.178.875 Euro
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.02.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.03.2023 bis 28.03.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 126, öffentlich aus.