Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westerburg hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
1. § 10 Abs.1
Die Verbandsgemeinde Westerburg beschäftigt bis zu zwei Umweltbeauftragte. Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 100 Euro pro Umweltbeauftragte/r.
Werden die Tätigkeiten lediglich von einem/einer Umweltbeauftragten wahrgenommen, so erhält diese/r eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200 Euro.
Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.