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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 11/2024
Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen
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Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen

es Landrats zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet

die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürger-

meisterin/Stadtbürgermeisters - Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags -

und

am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl

der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/

Stadtbürgermeisters -

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Montabaur, den 22.02.2024
Achim Schwickert
Landrat, Kreiswahlleiter