Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 gemäß § 114 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes Stöffelpark zum 31.12.2019 festgestellt.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.961.365,91 € ab. Das Eigenkapital beträgt 1.362.133,43 €.
Dem Verbandsvorsteher, dessen Stellvertreter, der Geschäftsführung sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom 27.03.2023 bis 04.04.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer I 26, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 gemäß § 114 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes Stöffelpark zum 31.12.2020 festgestellt.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.755.691,62 € ab. Das Eigenkapital beträgt 1.333.667,20 €.
Dem Verbandsvorsteher, dessen Stellvertreter, der Geschäftsführung sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom 27.03.2023 bis 04.04.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer I 26, während der Dienststunden öffentlich aus.