Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortsgemeinde Enspel beschlossen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung bestehen in der Darstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit vom 03.04.2023 bis 05.05.2023 (einschließlich) in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauabteilung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, 1. Obergeschoss, Bauamt, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:
| vormittags | |
| montags bis freitags von | 8.00 bis 12.00 Uhr |
| nachmittags | |
| montags bis dienstags | 14.00 bis 16.00 Uhr |
| donnerstags von | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nordwestlich der Ortslage von Enspel und verläuft zwischen der L 281 sowie der Bahnlinie 3370 Limburg / Altenkirchen.
Der Standort des Solarparks wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Grenze der Wegeparzelle 74 und 75 in Flur 12 (Gemarkung Enspel)
Im Osten durch die Bahnlinie 3370 (Flurstück 53 in Flur 12 der Gemarkung Enspel)
Im Süden durch die Grenzen der Flurstücke 55, 56, 58 und 59 in Flur 12 (Gemarkung Enspel)
Im Westen durch den Verlauf der L 281 (Flurstück 67 in Flur 12 (Gemarkung Enspel).
Plan mit räumlicher Darstellung des Geltungsbereichs:
Die für die Offenlage bestimmten Unterlagen sind im Internet auch unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ abrufbar.