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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 13/2023
Hauptthemen - Seite 8
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Fälligkeitstermin 30. März 2023

Die Verbandsgemeindekasse Westerburg weist daraufhin, dass am 30.März 2023 die erste

Rate für die Entgelte Wasser/Abwasser fällig ist.

Für Ihre Überweisung stehen die nachfolgend aufgeführten Bankkonten der Verbandsgemeindekasse zur Verfügung:

Sparkasse Westerwald-Sieg:

IBAN: DE80 5735 1030 0002 0200 22

BIC: MALADE51AKI

Nassauische Sparkasse:

IBAN: DE36 5105 0015 0962 0590 07

BIC: NASSDE55XXX

Westerwald Bank eG:

IBAN: DE76 5739 1800 0060 1416 06

BIC: GENODE51WW1

Ab dem 01.01.2022 haben sich die Kassenzeichen aufgrund unseres neuen Buchhaltungssystems geändert. Achten Sie bitte bei der Angabe des Überweisungstextes darauf, dieses neue Kassenzeichen anzugeben.

Sollten Sie für künftige Fälligkeiten eine Abbuchung der öffentlichen Abgaben wünschen, so können Sie uns hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Ein Formular zur Erteilung einer SEPA Abbuchungsermächtigung können Sie über die Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg [ www.vg-westerburg.de ] abrufen. Unter der Rubrik: „Unsere Verbandsgemeinde - Allgemeine Informationen - SEPA“ steht ein entsprechendes Formular im pdf-Format zum Download bereit.

Verbandsgemeindekasse Westerburg