Die Verbandsgemeindekasse Westerburg weist daraufhin, dass am 30. März 2023 die erste Rate für die Entgelte Wasser/Abwasser fällig war.
Sollten Sie die genannte Abgabe bisher noch nicht entrichtet haben, so bitten wir Sie, die Zahlung umgehend vorzunehmen.
Mit ihrer fristgerechten Zahlung vermeiden sie eine Anmahnung der zu zahlenden Beträge, bei der zu der Hauptforderung Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge festgesetzt werden.
Für Ihre Überweisung stehen die nachfolgend aufgeführten Bankkonten der Verbandsgemeindekasse zur Verfügung:
Sparkasse Westerwald-Sieg:
IBAN: DE80 5735 1030 0002 0200 22
BIC: MALADE51AKI
Nassauische Sparkasse:
IBAN: DE36 5105 0015 0962 0590 07
BIC: NASSDE55XXX
Westerwald Bank eG:
IBAN: DE76 5739 1800 0060 1416 06
BIC: GENODE51WW1
Sollten Sie für künftige Fälligkeiten eine Abbuchung der öffentlichen Abgaben wünschen, so können Sie uns hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Ein Formular zur Erteilung einer SEPA Abbuchungsermächtigung können Sie über die Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg [www.vg-westerburg.de] abrufen. Unter der Rubrik: „Unsere Verbandsgemeinde - Allgemeine Informationen - SEPA“ steht ein entsprechendes Formular im pdf-Format zum Download bereit.