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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 15/2024
Verbandsgemeinde Westerburg
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Amtlicher Teil

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kölbingen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung i.V.m § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung, am 11.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.213.290 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.213.740 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf -450 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -20 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 20 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro

verzinste Kredite auf 0,00 Euro

zusammen auf 0,00 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 (noch nicht festgestellt) beträgt 20.309,61 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 (noch nicht festgestellt) beträgt 20.599,61 Euro

und zum 31.12.2024 20.149,61 Euro

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.

Kölbingen, den 09.04.2024
Kindergartenzweckverband Kölbingen
Frank Schäfer, Verbandsvorsteher

Für die im Haushalt veranschlagten und durch Zuweisung nicht gedeckten Personalkosten von 124.250 EUR und Sachkosten von 127.040 EUR, insgesamt 251.290 EUR werden Umlagen entsprechend $ 15 der Zweckverbandsordnung vom 04.12.1985 und Änderung vom 23.04.2013 wie nachstehend erhoben

Umlagenberechnung Investive Ausgaben 2024

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.04.2024 bis 23.04.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus.

Westerburg, den 11.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Im Auftrag
Christina Becher