Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kölbingen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung i.V.m § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung, am 11.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.213.290 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.213.740 Euro
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf -450 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -20 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 20 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 0,00 Euro
zusammen auf 0,00 Euro
Kredite zur Liquiditätssicherung aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 (noch nicht festgestellt) beträgt 20.309,61 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 (noch nicht festgestellt) beträgt 20.599,61 Euro
und zum 31.12.2024 20.149,61 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.
Für die im Haushalt veranschlagten und durch Zuweisung nicht gedeckten Personalkosten von 124.250 EUR und Sachkosten von 127.040 EUR, insgesamt 251.290 EUR werden Umlagen entsprechend $ 15 der Zweckverbandsordnung vom 04.12.1985 und Änderung vom 23.04.2013 wie nachstehend erhoben
| Orts- gemeinde | Umlage- maßstab Personal- und Sach- kosten | Umlage für Personal- kosten | Umlage für Sach- kosten | Gesamt- umlage |
| Kinder, die am 30.06.2023 die KiTa besuchten | EURO | EURO | EURO |
| Brand- scheid | 14 | € 21.743,75 | € 22.232,00 | € 43.975,75 |
| Härtlingen | 15 | € 23.296,88 | € 23.820,00 | € 47.116,88 |
| Kaden | 19 | € 29.509,38 | € 30.172,00 | € 59.681,38 |
| Kölbingen | 32 | € 49.700,00 | € 50.816,00 | € 100.516,00 |
| Gesamt | 80 | € 124.250,00 | € 127.040,00 | € 251.290,00 |
| je Kind | 1.553,13 | € 1.588,00 |
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Umlagenberechnung Investive Ausgaben 2024
| Orts- gemeinde | Umlage- maßstab Investive Ausgaben | I43-0001 Außen- spielgerät (Montage) | I43-0002 Turngerät | I43-0003 Park- platzer- weiterung | Gesamt |
| Kinder, die am 30.06.2023 die Kita besuchten | € |
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| Brand- scheid | 14 | 1.137,50 | 437,50 | 2625,00 | 4.200,00 |
| Härtlingen | 15 | 1.218,75 | 468,75 | 2812,50 | 4.500,00 |
| Kaden | 19 | 1.543.75 | 593,75 | 3562.50 | 5.700.00 |
| Kölbingen | 32 | 2.600.00 | 1000.00 | 6000,00 | 9.600.00 |
| Gesamt | 80 | 6.500.00 | 2.500.00 | 15.000.00 | 24.000.00 |
| je Kind |
| 81,25 | 31,25 | 187,50 | 112.5 |
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.04.2024 bis 23.04.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus.