Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Westerburg und die Ortsgemeinde Bellingen folgende Rechtsverordnung erlassen:
(1) Für die Stadt Westerburg am 30.04.2023, 11.06.2023, 25.06.2023, 30.07.2023, 03.09.2023, 08.10.2023 und 12.11.2023 und in der Ortsgemeinde Stahlhofen am Wiesensee die Sonntage am 25.06.2023 und 12.11.2023 als Marktsonntage festgelegt.
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Westerburg und der Ortsgemeinde Bellingen durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
(4) Die Durchführung von Marktveranstaltungen steht unter dem Vorbehalt der Bestimmungen der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Wäller Wochenspiegel in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.