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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 17/2024
Verbandsgemeinde Westerburg
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Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Westerburg für das Jahr 2024 vom 23.04.2024 

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Westerburg hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung i.V.m § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung, am 21.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.04.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 (noch nicht festgestellt) beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 (noch nicht festgestellt) beträgt

und zum 31.12.2024

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.

Westerburg, den 23.04.2024
Kindergartenzweckverband Westerburg
gez. Pape, Verbandsvorsteher

Für die im Haushalt und durch Zuweisungen nicht gedeckten Personalkosten von 122.600 EUR und Sachkosten von 510.340 EUR, insgesamt 632.940 EUR, werden Umlagen entsprechend § 15 Zweckverbandsordnung vom 05.12.1985 und Änderung zum 01.01.2013 wie nachstehend erhoben

 — 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2024 bis 08.05.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 126, öffentlich aus.

Westerburg, den 23.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
I.A. Christina Becher