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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 19/2024
Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen
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Veröffentlichung und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen

über das Inkrafttreten einer Rechtsverordnung Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz des Stollens „Alexandria“ Begünstigte: Verbandsgemeinde Bad Marienberg

Gemarkungen: Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth, Bad Marienberg, Fehl-Ritzhausen, Großseifen und Hahn b. Bad Marienberg (Verbandsgemeinde Bad Marienberg), Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg) sowie Hellenhahn-Schellenberg (Verbandsgemeinde Rennerod)

Für die o.a. Gewinnungsanlage wurde ein Festsetzungsverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes gemäß den §§ 51 und 52 WHG von Amts wegen durchgeführt.

Das Verfahren zur Festsetzung dieses Wasserschutzgebietes ist inzwischen abgeschlossen.

Die Rechtsverordnung vom 10.04.2024 wurde am 22.04.2024 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist somit am 23.04.2024 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden archiv-mäßig bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

-Obere Wasserbehörde-

Neustadt 21

56068 Koblenz

der

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg

Kirburger Straße 4

56470 Bad Marienberg

der

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg

Neumarkt 1

56457 Westerburg

und der

Verbandsgemeindeverwaltung Rennerod

Hauptstraße 55

56477 Rennerod

aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Ein Exemplar der Rechtsverordnung ist auch auf der Internetseite der SGD Nord unter https://s.rlp.de/S5iCH abrufbar.

Die Entscheidung über die Einwendungen sowie das Ergebnis der Online-Konsultation stehen bis zum 17.05.2024 im passwortgeschützten Bereich zur Verfügung.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch digital auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.