Die Wahlbenachrichtigung zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wurden für das Gebiet der Verbandsgemeinde Westerburg bereits größtenteils zugestellt bzw. werden in den nächsten Tagen noch zugestellt.
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Folgende Möglichkeiten zur Antragstellung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen zur Verfügung:
| 1. | Online mit Hilfe des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes oder unter www.vg-westerburg.de |
| oder | |
| 2. | Zusendung der ausgefüllten Rückseite der Wahlbenachrichtigung an die Verbandsgemeinde Westerburg bzw. Abgabe der ausgefüllten Rückseite an der Zentrale der Verbandsgemeinde |
| oder | |
| 3. | Per E-Mail unter Angabe Ihren Personendaten, sowie der Wählerverzeichnisnummer (auf ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden) an das Konto wahlamt@vg-westerburg.de |
| oder | |
| 4. | Persönlich unter vorheriger Terminvereinbarung unter www.vg-westerburg.de {{gt}} Terminvergabe. Sie können in diesem Fall Ihre Briefwahlunterlagen mitnehmen oder direkt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. |
Aufgrund eines hohen Bearbeitungsaufkommen von Briefwahlanträgen bitten wir von dieser Möglichkeit nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen.
Bitte beachten sie, dass eine fernmündliche Antragsstellung nicht zulässig ist und unter keinen Umständen berücksichtigt werden kann.
Wir bitten Sie bevorzugt von den Möglichkeiten nach Nummer 1-3 Gebrauch zu machen. In diesen Fällen erhalten Sie Ihre Beantragten Briefwahlunterlagen im Regelfall innerhalb von einer Woche, meist nach nur wenigen Tagen nach Antragstellung.