Jahresabschlüsse des Kindergartenzweckverbandes Westerburg zum 31.12.2011, 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 und Entlastung
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Westerburg hat in seiner Sitzung am 30.04.2019 gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2011, 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 des Kindergartenzweckverbandes Westerburg beschlossen.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2011 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.157.222,10 € ab. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag vermindert sich auf 5.394,95 €.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2012 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.278.227,23 € ab. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag vermindert sich auf 2.573,21 €.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2013 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.091.442,73 € ab. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöht sich auf 41.938,92 €.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2014 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.086.493,84 € ab. Das Eigenkapital beträgt 36.424,62 €.
Dem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung für die Haushaltsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014 erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 GemO liegen die Jahresabschlüsse mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom 22.05.2019 bis 28.05.2019 in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer I 29, während der Dienststunden öffentlich aus.