Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl der Bürgermeisterinnen/ Bürgermeister statt.
Die Wahlen dauern von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die Ortsgemeinden Ailertchen, Bellingen, Berzhahn, Brandscheid, Enspel, Gemünden, Girkenroth, Guckheim, Härtlingen, Halbs, Hergenroth, Kaden, Kölbingen, Pottum, Rotenhain, Stahlhofen a.W., Stockum-Püschen, Weltersburg, Willmenrod und Winnen bilden jeweils einen Wahlbezirk.
Die Ortsgemeinde Höhn ist in fünf Wahlbezirke, die Ortsgemeinde Langenhahn in zwei Wahlbezirke, die Ortsgemeinde Rothenbach in zwei Wahlbezirke und die Stadt Westerburg ist in fünf Wahlbezirke eingeteilt.
Die Wahlräume in den vorgenannten Stimmbezirken sind in der Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung einzeln aufgeführt. Die Wahlräume, die zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für Behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkung barrierefrei eingerichtet wurden, sind ebenfalls in der Anlage aufgeführt.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass - mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden; ggf. wird die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl an die Wahlberechtigten zurückgegeben.
Anlässlich der Kommunalwahlen werden vier Briefwahlvorstände für die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses für Stimmbezirke der Stadt Westerburg gebildet.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09. Juni 2024 um 14.00 Uhr in folgenden Räumen zusammen:
| Briefwahlvorstand 1 | Westerburg, Stadthalle, Neumarkt 3 |
| Briefwahlvorstand 2 | Westerburg, Stadthalle, Neumarkt 3 |
| Briefwahlvorstand 3 | Westerburg, Stadthalle, Neumarkt 3 |
| Briefwahlvorstand 4 | Westerburg, Stadthalle, Neumarkt 3 |
Im Wahlbezirk Langenhahn 101 wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesem Wahlraum werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in sechs Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), zulässig.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Bei der Wahl zum Europäischen Parlament wird mit amtlichen Stimmzetteln gewählt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten beim Betreten des Wahlraumes einen weißlich-grauen Stimmzettel mit dem Aufdruck „Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments".
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigungen und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerinnen und Wähler geben sie in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Die Wählerinnen und Wähler dürfen keine Bewerbernamen ankreuzen oder streichen.
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahl zum Kreistag, die Wahlen zu den Verbandsgemeinderäten und zu den Gemeinderäten werden, sofern sie nicht als Mehrheitswahlen (siehe Abschnitt VII) stattfinden, nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten im Wahlraum nach Feststellung ihres Wahlrechts je einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind:
Jeder Stimmzettel enthält für jeden zugelassenen Wahlvorschlag eine Spalte, in deren Kopfleiste die Listennummer und das Kennwort der Partei oder Wählergruppe angegeben ist; darunter folgen unter fortlaufenden Nummern die Familiennamen und Vornamen der von der Partei oder Wählergruppe aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
In den Ortsgemeinden werden die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister gewählt.
Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerberinnen/Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und ihrer Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.
Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr statt.
In den Ortsgemeinden, in denen nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem sich neben dem Namen der Bewerberin/des Bewerbers ein Kreis für die „Ja"-Stimme und daneben ein Kreis für die „Nein"-Stimme befinden. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen der beiden Kreise gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja" oder mit „Nein" abstimmen.
Erhält die Bewerberin/der Bewerber bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit an „Ja"-Stimmen, wird nach öffentlicher Aufforderung zum Einreichen neuer Wahlvorschläge die Wahl wiederholt. Den Tag der Wiederholungswahl setzt für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister die Kreisverwaltung fest.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.
In den Gemeinden, in denen der Gemeinderat oder ein Ortsbeirat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wird, geben die Wählerinnen und Wähler entsprechend den Hinweisen in der öffentlichen Bekanntmachung der zuständigen Wahlleiterin/des zuständigen Wahlleiters über die Durchführung der Mehrheitswahl ihre Stimmen ab.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung die Briefwahlunterlagen (Amtlicher Stimmzettel, amtlicher Stimmzettelumschlag, amtlicher Wahlbriefumschlag) beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.
Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit für die Kommunalwahlen und die Europawahl endet um 18 Uhr.
Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Anlage
Wahlräume
| Ortsgemeinde/ Stadt | Stimmbezirks-nummer | Wahlraum | barrierefrei erreichbar |
| Ailertchen | 0101 | Elbbachhalle Am Schwimmbad 12 56459 Ailertchen | ja |
| Bellingen | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 75 6459 Bellingen | ja |
| Berzhahn | 0101 | Mehrzweckhalle Bahnhofstraße 25 6459 Berzhahn | ja |
| Brandscheid | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Hauptstraße 14 56459 Brandscheid | ja |
| Enspel | 0101 | Stöffelhalle Nistertalstraße 85 7647 Enspel | ja |
| Gemünden | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Friedhofsweg 5 56459 Gemünden | ja |
| Girkenroth | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 12 56459 Girkenroth | ja |
| Guckheim | 0101 | Bürgerhaus Hauptstraße 24 56459 Guckheim | ja |
| Halbs | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 1 56457 Halbs | nein |
| Härtlingen | 0101 | Bürgerhaus Schulstraße 7 56459 Härtlingen | ja |
| Hergenroth | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Westerburger Straße 5 56457 Hergenroth | nein |
| Höhn | 0101 | Feuerwehrgerätehaus Grubenstraße 6a 56462 Höhn | ja |
| Höhn | 0102 | Katholischer Kindergarten Im Püttschesgarten 17 56462 Höhn | ja |
| Höhn | 0201 | Dorfgemeinschaftshaus NeuhochsteinGartenstraße 4 56462 Höhn | ja |
| Höhn | 0301 | Dorfgemeinschaftshaus OellingenSchulstraße 4 56462 Höhn | ja |
| Höhn | 0401 | Dorfgemeinschaftshaus SchönbergBahnhofstraße 66 56462 Höhn | ja |
| Kaden | 0101 | Bürgerhaus Am Backes 56459 Kaden | ja |
| Kölbingen | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Hauptstraße 46 56459 Kölbingen | ja |
| Langenhahn | 0101 | Kindergarten -Sitzungssaal- Kapellenweg 7 56459 Langenhahn | ja |
| Langenhahn | 0102 | Kindergarten Kapellenweg 7 56459 Langenhahn | ja |
| Pottum | 0101 | Neue Mitte Hauptstraße 38 56459 Pottum | ja |
| Rotenhain | 0101 | Blockhütte Todtenberger Straße 56459 Rotenhain | ja |
| Rothenbach | 0101 | Sitzungsraum beim Feuerwehrgerätehaus Koblenzer Straße 3 56459 Rothenbach | ja |
| Rothenbach | 0102 | Bürgerhaus ObersaynObersayn 3456459 Rothenbach | ja |
| Stahlhofen am Wiesensee | 0101 | Bürgerhaus am Wiesensee Seestraße 4 56459 Stahlhofen a. W. | ja |
| Stockum-Püschen | 0101 | Bürgermeisteramt Hauptstraße 44 56459 Stockum-Püschen | ja |
| Weltersburg | 0101 | Gemeindehaus Hauptstraße 17a 56459 Weltersburg | ja |
| Westerburg | 0101 | Realschule plus (Gebäude W) Wörthstraße 18 56457 Westerburg | ja |
| Westerburg | 0102 | Ratssaal Neustraße 40a 56457 Westerburg | ja |
| Westerburg | 0201 | Dorfgemeinschaftshaus Gershasen In der Schweiz 13 56457 Westerburg | nein |
| Westerburg | 0301 | Dorfgemeinschaftshaus Sainscheid Mühlenstraße 56457 Westerburg | ja |
| Westerburg | 0401 | Grillhütte Wengenroth Lindenstraße 16 56457 Westerburg | ja |
| Westerburg Briefwahl | 01 | Stadthalle Westerburg Neumarkt 3 56457 Westerburg | ja |
| Westerburg Briefwahl | 02 | Stadthalle Westerburg Neumarkt 3 56457 Westerburg | ja |
| Westerburg Briefwahl | 03 | Stadthalle Westerburg Neumarkt 3 56457 Westerburg | ja |
| Westerburg Briefwahl | 04 | Stadthalle Westerburg Neumarkt 3 56457 Westerburg | ja |
| Willmenrod | 0101 | Dorfgemeinschaftshalle Bornstraße 45 56459 Willmenrod | ja |
| Winnen | 0101 | Dorfgemeinschaftshaus Kirchstraße 6 56459 Winnen | ja |