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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 23/2023
Stadt Westerburg
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Niederschrift zur Sitzung des Stadtrates vom 09.03.2023

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Herr Stadtbürgermeister Janick begrüßte die Ratsmitglieder und Zuhörer/-innen und stellte fest, dass Einwendungen gegen die ordnungsgemäße Einladung nicht erhoben wurden und der Stadtrat beschlussfähig ist. Ergänzungen bzw. Änderungen der Tagesordnung wurden nicht beantragt.

TOP 2 Verpflichtung von RatsmitgliedernVorlage: VO/2023/0100

Der Stadtbürgermeister führte aus, dass die Stadtratsmitglieder Herr Otto Ziegler und Herr Andreas Ross ihre Ratsmandate niedergelegt haben. Als Nachrücker werden Herr Karl Heinrich Gertz für Herrn Otto Ziegler und Herr Heinz Kachler für Herrn Andreas Ross in den Stadtrat berufen.

Der Vorsitzende verpflichtete Karl Heinrich Gertz und Heinz Kachler per Handschlag und begrüßte sie als neue Ratsmitglieder. Dem ehemaligem Ratsmitglied Otto Ziegler steht aufgrund seiner langjährigen Mitgliedschaft über drei Legislaturperioden eine Ehrung mit der Goldenen Ehrennadel der Stadt Westerburg zu.

Kein Beschluss, da Wahl gemäß KWG/KWO

TOP 3 Nachbesetzung von Ausschüssen

Vorlage: VO/2023/0066

Der Stadtbürgermeister stellt den Nachbesetzungsvorschlag der FWG-Fraktion kurz vor. Herr Daniel Kraft verteilte eine Nachbesetzungsliste für das ausgeschiedene Ratsmitglied Andreas Ross und erläuterte die vorgesehene Nachbesetzung.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Wahlen in offener Abstimmung gemäß § 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat stimmt den folgenden Nachbesetzungen in den Ausschüssen wie folgt zu:

Wirtschafts-, Kultur- und Sozialausschuss:

Künz, Christoph, CDU : bisher: Vertreter für Kachler, Heinz

Künftig: ordentliches Ausschussmitglied

Kachler, Heinz, CDU: bisher: Ordentliches Ausschussmitglied

Künftig: Vertreter für Oliver Dünnes

Rochholl, Daniela, CDU bisher: nicht im Ausschuss

Künftig: Vertreterin für Christoph Künz

Kindergartenzweckverband:

Pock, Martina, CDU: bisher: Vertreterin für Daniel Kraft

Künftig: ordentliches Ausschussmitglied

Stoth, Peter, CDU: bisher: nicht im Ausschuss

Künftig: Vertreter für Daniel Kraft

Haupt- und Finanzausschuss:

Gertz, Karl Heinrich, FWG: bisher: nicht im Ausschuss

Künftig: ordentliches Ausschussmitglied

Bauausschuss:

Gertz, Karl Heinrich, FWG: bisher: nicht im Ausschuss

Künftig: Vertreter für Jürgen Schütz

Rechnungsprüfungsausschuss:

Gertz, Karl Heinrich, FWG: bisher: nicht im Ausschuss

Künftig: ordentliches Ausschussmitglied

Schütz, Jürgen, FWG: bisher: ordentliches Ausschussmitglied

Künftig: Stellvertreter für Karl Heinrich Gertz

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 4 Bericht des Bürgermeisters

Der Stadtbürgermeister informierte den Stadtrat über:

-

Fertigstellung des 3. Bauabschnittes der Oberstadtsanierung. Damit sei die Maßnahme Oberstadtsanierung, die sich über viele Jahre zog, beendet.

-

2. Bauabschnitt Ausbau Günther-Koch-Straße: Durch die geplante Sanierung der Brücke hat sich die Planung etwas verzögert. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.

-

Erweiterung des Baugebietes Bornwiese: Die Regenrückhaltebecken müssen nicht so groß dimensioniert werden wie ursprünglich gedacht war.

-

Anbau Küche beim kommunalen Kindergarten: Wegen Kostensteigerungen mussten im Haushaltsplan 140.800 € nachfinanziert werden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist im Sommer geplant.

-

Jugendzentrum: Derzeit finden Gespräche mit der Verbandsgemeinde wegen einer dauerhaften Lösung zur Unterbringung des JZ statt. Bis zum 30.11.2023 kann das JZ im Gebäude Neustr. 39 bleiben. Mit dem neuen Eigentümer wurde ein entsprechender Nutzungsvertrag geschlossen.

-

E-Fahrzeug Bauhof: Kürzlich konnte das E-Kleinfahrzeug nach längeren Lieferschwierigkeiten endlich in Betrieb genommen werden.

-

Sachstand Erweiterung Windenergie: Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung für die Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie gestimmt.

TOP 5 Erhebung einer 2. Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag für die Straßen "Gemündener Tor/Tiergartenstraße/Günther-Koch-Straße"

Vorlage: VO/2023/0064

Zu Beginn der Beratung verließen das Ratsmitglied Ute Koch-Hillert und die Stadtbeigeordnete Anja Koch gemäß § 22 GemO den Sitzungstisch und nahmen im Zuhörerraum Platz.

Der Stadtbürgermeister erläuterte kurz den aktuellen Sachstand. Herr Markus Kachler fragte nach, ob ein Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht wegen den anhängigen Klagen gegen die 1. Vorauszahlungen bereits bekannt sei. Der Stadtbürgermeister führte aus, dass dies bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt worden sei, von dort sei mitgeteilt worden, dass ein Anhörungstermin bislang nicht stattgefunden habe.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt eine 2. Vorausleistung in Höhe von 9,732211 € pro m², unter Anrechnung der 1. Vorausleistung, zu erheben.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen für Ausgleichsbeträge im Bereich des Sanierungsgebietes "Oberstadt Westerburg" 3. Bauabschnitt

Vorlage: VO/2022/0583

Zu Beginn der Beratung verließ das Ratsmitglied Annette Schütz gemäß § 22 GemO den Sitzungstisch und nahm im Zuhörerraum Platz.

Der Stadtbürgermeister gab einen kurzen Gesamtüberblick über das Verfahren im Bereich des Sanierungsgebietes Oberstadt.

Beschluss:

Auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung in der Beschlussvorlage beschließt der Stadtrat für den 3. Bauabschnitt des Sanierungsgebiets „Oberstadt Westerburg“ Vorausleistungen für Ausgleichsbeträge zu erheben.

Die Höhe der Vorausleistung beträgt 90 % der voraussichtlich endgültigen Ausgleichbeträge.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gänsegarten"

a)

Änderung der Verfahrensart gem. §§ 13, 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)

b)

Beratung und Beschlussfassung über Stellungnamen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

c)

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der zweiten Offenlage nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

Vorlage: VO/2023/0116

Zu Beginn der Beratung verließ das Ratsmitglied Thomas Schäfer gemäß § 22 GemO den Sitzungstisch und nahm im Zuhörerraum Platz.

Nach einleitenden Worten übergab der Stadtbürgermeister das Wort an Herrn Florian Schneider von der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, der das Verfahren für den Bebauungsplan „Gänsegarten“ erläuterte und auf Fragen der Ratsmitglieder einging.

Herr Markus Kachler regte an in der Begründung zum Bebauungsplan unter Ziffer 1.1, 2. Absatz 2 zu ergänzen, dass das Schullandheim inzwischen abgerissen sei.

Beschluss:

a) Änderung der Verfahrensart gem. §§ 13, 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Verfahrensart gem §§ 13, 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

b) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB

(1) Der Stadtrat beschließt, über die vorgetragenen Stellungnahmen „en bloc“ abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

(2) Der Stadtrat hat vom Inhalt der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

c) Beratung und Beschlussfassung über Durchführung der zweiten Offenlage nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat beschließt die Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Parallel hierzu ist die Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 8 Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO

Vorlage: VO/2023/0063

Die von Herrn Markus Kachler gestellten Fragen zu den beabsichtigten Übertragungen wurden von Herrn Peter Jung beantwortet.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt Ermächtigungen nach § 17 GemHVO in Höhe von insgesamt 2.134.647,36 € in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2023 gemäß § 97 Abs. 1 GemO

Vorlage: VO/2023/0117

Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfallen daher.

TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Westerburg für das Jahr 2023

Vorlage: VO/2023/0118

Herr Stadtbürgermeister Pape nahm ausführlich Stellung zum Haushaltsplan 2023 und ging insbesondere auf die bereits begonnenen und die geplanten Investitionsmaßnahmen in der Stadt ein. Er betonte, dass die Energiekostensteigerungen den Haushalt zusätzlich stark belasten, ebenso das Defizit im Forsthaushalt von rd. 140.000 €. Erhebliche Belastungen entstünden auch durch die zu zahlenden Umlagen an Verbandsgemeinde und Kreis, die trotz gleichbleibender Umlagesätze durch die Anhebung der Nivellierungssätze im Zuge des Kommunalen Finanzausgleichs um jeweils 500.000,00 € gestiegen seien. Weiterhin ging er auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Realsteuerhebesätze aufgrund der Reform des Landesfinanzausgleichgesetzes ein. Trotz der berücksichtigten Hebesatzerhöhungen stünden beim Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 2023 unterm Strich rd. 1 Mio. € weniger zur Verfügung wie im Vorjahr, was erheblich zum veranschlagten Defizit im Ergebnishaushalt beitrage.

Anschließend nahm Herr Daniel Kraft für die CDU-Fraktion, Herr Markus Kachler für die SPD-Fraktion, Frau Annette Schütz für die WuB-Fraktion und Herr Karl Heinrich Gertz für die FWG-Fraktion Stellung.

Herr Markus Kachler kritisierte die Finanzierung des Haushaltsplanes 2023. Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 2023 belaste die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu den aktuellen Energiekosten- und Lebenshaltungskostensteigerungen, weshalb seine Fraktion den Haushalt ablehne.

Frau Annette Schütz bemängelte die schleppende Umsetzung verschiedener Maßnahmen. Insbesondere sei es bisher nicht gelungen ein neues Wohngebiet im Stadtgebiet zu schaffen.

Herr Heiner Gertz ging auf die schlechte Haushaltslage der Stadt ein und forderte künftig einen strikteren Haushaltskonsolidierungskurs umzusetzen.

Beschluss:

Die Haushaltssatzung der Stadt Westerburg für das Jahr 2023 wird wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

10.072.570,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

11.408.920,00 €

Der Jahresfehlbetrag auf

-1.336.350,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-881.250,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.204.800,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.415.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-210.200,00 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.091.450,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

158.870,00 €

zusammen auf

158.870,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beträgt

0,00 €.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

405 v.H.

Grundsteuer B auf

550 v.H.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund

60,00 €

für den zweiten Hund

80,00 €

für jeden weiteren Hund

100,00 €

für den ersten gefährlichen Hund

600,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund

800,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.000,00 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (noch nicht festgestellt) betrug

16.481.040,00 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

16.015.190,00 €

und zum 31.12.2023

14.678.840,00 €

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 8.000,00 € überschritten sind.

§ 7 Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF)

Die Stadt Westerburg ist zum 01.01.2012 dem KEF beigetreten. Als Konsolidierungsbeitrag wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 350 v.H., ab 2014 auf 377 v.H., ab 2015 auf 390 v.H. und ab 2022 auf 450 v.H. angehoben. Der jährlich von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt mindestens 14.962,00 €

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 14, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0 keine

TOP 11 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Stadtbürgermeister informierte den Stadtrat über:

-

das Ergebnis der Überprüfung zur Effizienz der vorhandenen Elektro-Heizung in der Friedhofshalle Westerburg. Der Einsatz von alternativen Heizsystemen sei nicht zu befürworten.

-

In 2023 müsse die Stadt sechs Personen für die Schöffenwahl vorschlagen. Daher seien die Fraktionen aufgerufen Vorschläge zu unterbreiten.

Herr Markus Kachler erkundigte sich zu Thema Podcast-Führungen in der Stadt. Der Stadtbürgermeister führte aus, dass die Beschilderungen in der Stadt noch angebracht werden müssen. Hier seien derzeit etwa 50% der Standorte für die Hinweisschilder identifiziert und vorbereitet worden.

Herr Bernd Jung teilte mit, dass sich häufig LKWs im Stadtteil Sainscheid aufgrund mangelnder Beschilderung verfahren. Hier soll die Verwaltung eine bessere Beschilderung zum Industriegebiet Sainscheid prüfen.

Außerdem regte er bei der Ertüchtigung der Straße von Sainscheid nach Kölbingen im Zuge der geplanten Abstufung von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße einen Standstreifen für LKWs im Bereich der Firma GRIWE an. Hierzu führte der Stadtbürgermeister aus, dass mit der Straßenbehörde des Kreises diese Thematik bereits erörtert worden sei. Die Anlage eines zusätzlichen Standstreifens würde bei der Ertüchtigung nicht durch den bisherigen Straßenbaulastträger übernommen. Außerdem gab der Stadtbürgermeister einen aktuellen Überblick zu dem Sachstand des Verfahrens.

Weiterhin erkundigte er sich zur Überplanung der Hofwiese. Der Stadtbürgermeister verwies auf seine Stellungnahme in der letzten Bauausschuss-Sitzung und erläuterte den derzeitigen Sachstand.

Herr Daniel Kraft bat um Informationen zur Übergabe des Gebäudes der Eigenbetriebe in der Jahnstraße an den Beginenhof. Der Stadtbürgermeister erläuterte den Sachstand.

Herr Dr. Werner Wengenroth fragte nach, wie die Stadtkapelle künftig untergebracht werden soll. Lt. Stadtbürgermeister würde derzeit nach geeigneten Räumlichkeiten für die Stadtkapelle gesucht, u.a. habe die Verbandsgemeinde angeboten bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten behilflich zu sein, da die Raumnot durch die die Abgabe des verbandsgemeindeeigenen Gebäudes verursacht worden sei, u.a. sei eine Unterbringung in den Neubauten im Schulzentrum angedacht. Der Stadtbürgermeister darüber hinaus, dass seitens der Stadt mit dem Vorstand der Stadtkapelle bereits seit den ersten Überlegungen der Verbandsgemeinde das Gebäude abzustoßen Kontakt bestanden habe und nach passenden städtischen Räumlichkeiten gesucht werde. Diese müssten regelmäßig während der Woche abends zur Verfügung stehen, da an verschiedenen Wochentagen unterschiedliche Gruppierungen probten, außerdem müssten Instrumente und Notenarchive untergebracht werden.

Frau Annette Schütz erkundigte sich zu den geplanten E-Ladesäulen hinter dem Ratssaalgebäude. Der Stadtbürgermeister wies darauf hin, dass die Maßnahme lt. Bewilligungsbescheid bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein müsse, was auch so erwartet werde.

Stadt Westerburg, 07.06.2023
Janick Pape
Stadtbürgermeister