TOP 1 - Eröffnung der Sitzung
Der Verbandsvorsteher Markus Hof begrüßte die Mitglieder der Verbandsversammlung und stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung des Zweckverbandes Stöffelpark fest. Die Verbandsversammlung ist nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Ergänzungen bzw. Änderungen der Tagesordnung wurden nicht beantragt.
TOP 2 - Geschäftsbericht Stöffelpark 2023
Vorlage: VO/2024/0201
Der Verbandsvorsteher übergab das Wort an den Geschäftsführer Martin Rudolph, der einen kurzen Überblick über das Geschäftsjahr 2023 gab.
Die Verbandsversammlung nimmt von dem Geschäftsbericht 2023 zustimmend Kenntnis.
TOP 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Zweckverbandes Stöffelpark gem. § 114 GemO, Entlastung des Verbandsvorstehers und dessen Stellvertretung sowie des Geschäftsführers.
Vorlage: VO/2024/0259
Der Verbandsvorsteher übergab zu diesem TOP die Sitzungsleitung an Herrn Harald Ulrich, der als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses von der am 22.05.2024 stattgefundenen Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 berichtete. Er schlug der Verbandsversammlung vor dem Jahresabschluss 2021 zuzustimmen und beantragte die Entlastung des Verbandsvorstehers sowie des Geschäftsführers.
Beschluss:
1 a)
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von 53.303,62 € fest, der auf neue Rechnung vorzutragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltung: 0
1 b)
Dem Verbandsvorsteher, dessen Stellvertretung, der Geschäftsführung sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Westerburg sowie den ihn vertretenden Beigeordneten wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO für die Amtstätigkeit im Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltung: 0
TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen
Vorlage: VO/2024/0195
Der Verbandsvorsteher erläuterte die beabsichtigte Übertragung der Mittel für die Verkehrssicherungsmaßnahmen in das Haushaltsjahr 2024.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt Ermächtigungen nach § 17 Abs. 1 GemHVO in Höhe von 124.000,00 € in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Haushaltsplan 2024 des Zweckverbandes Stöffelpark gemäß § 97 Abs. 1 GemO, § 7 KomZG
Vorlage: VO/2024/0200
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.
TOP 6 - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Zweckverbandes Stöffelpark für das Jahr 2024
Vorlage: VO/2024/0209
Der Verbandsvorsteher verwies auf die Vorlage und den in der Anlage beigefügten Haushaltsplan 2024. Er erläuterte, dass die geplante denkmalpflegerische und Konstruktive Instandsetzung und Restaurierung der historischen Steinbruchabbauanlagen im Stöffel nicht im Haushaltsplan 2024 aufgenommen wurde, da derzeit noch nicht geklärt ist, ob die Architektenleistungen zuwendungsfähig seien und seitens des Bundes und des Landes noch keine Informationen über eine Bewilligung der Maßnahme vorlägen.
Nach Beantwortung von Rückfragen wurde der Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung gestellt.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Stöffelpark für das Jahr 2024 wird wie folgt beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf — 720.940,00 Euro
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf — 719.950,00 Euro
der Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag auf — 990,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — 135.720,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -135.720,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
zusammen auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 200.000,00 Euro.
Für das Haushaltsjahr 2024 erhebt der Zweckverband gem. § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung vom 19.12.2013 folgende Verbandsumlage:
Westerwaldkreis — 115.000,00 Euro
Verbandsgemeinde Westerburg — 115.000,00 Euro
Ortsgemeinde Enspel — 10.000,00 Euro
Ortsgemeinde Stockum-Püschen — 10.000,00 Euro
nachrichtlich: Ortsgemeinde Nistertal — 10.000,00 Euro
Zur Umsetzung des Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskonzeptes zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg in den Jahren 2019 bis 2024 zusätzlich jeweils 62.000 €.
Darüber hinaus zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung die Zins- und Tilgungsleistungen der langfristigen Investitionskredite des Zweckverbandes zu gleichen Teilen.
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — 1.291.002 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 1.240.442 Euro
und zum 31.12.2024 — 1.241.432 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 7 - Information über die Durchführung der in 2024 geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie über die Förderanträge aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes und aus dem Investitionsstock des Landes
Der Verbandsvorsteher informierte die Verbandsmitglieder über die beantragten Zuschüsse für die geplante denkmalpflegerische und konstruktive Instandsetzung und Restaurierung der historischen Steinbruchabbauanlagen im Stöffel. Der Eigenanteil für diese Maßnahme soll aus den vorhandenen Mitteln des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Westerburg für die Verkehrssicherungsmaßnahmen finanziert werden. Da über die Zuschussanträge noch keine Informationen über eine Bewilligung von Bundes- und Landeszuweisungen vorlägen, seien in 2023 außer des Honorars für die Zuschussbeantragung nur geringe Aufwendungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen entstanden und auch in 2024 zunächst nicht vorgesehen.
Herr Landrat Schwickert rät in diesem Zusammenhang bereits frühzeitig die Finanzplanung der Restaurierungsmaßnahmen der Brecheranlagen im Falle einer Bewilligung vorzubereiten.
TOP 8 - Verschiedenes
Frau Roswitha Flender erkundigte sich über den Vorfall, bei dem Nägel auf den Zufahrten zum Stöffelgelände ausgelegt worden seien und fragte nach den möglichen Motiven für solche Taten. Laut Ortsbürgermeister Dieter Wisser würden sich einige Einwohner-/innen durch den An- und Abfahrtsverkehr bei Veranstaltungen im Stöffel gestört fühlen, was ein mögliches Motiv sein könnte. Nach inzwischen umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen habe sich die Lärmbelästigung jedoch verringert. In dem eingeleiteten Strafverfahren konnten lt. Polizei jedoch noch keine Täter ermittelt werden.
Herr Verbandsvorsteher Markus Hof informierte über das stattgefundene Gespräch mit den Jagdpächtern, bei dem es um die Bejagung innerhalb des Stöffelgeländes ging. Die Niederschrift über das Gespräch ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Herr Erich Wagner teilte mit, dass in der Verbandsgemeinde Hachenburg wenig Werbung für Veranstaltungen in Stöffelpark ankäme. Hierzu führte Herr Rudolph aus, dass neben Presseveröffentlichungen im Wäller Wochenspiegel und der Westerwälder Zeitung auch über die Homepage des Stöffelparks, bei Facebook, WW-Kurier und WW-Events erfolgen.
Herr Dieter Wisser berichtete über das 25-jährige Jubiläum des Stöffelvereins und lud die Anwesenden zum Stöffelfest vom 23. - 25.08.24 ein. Der Verbandsvorsteher bedankte sich für die lange und gute Zusammenarbeit mit dem Stöffelverein.
Herr Verbandsvorsteher Hof informierte über die geplante Stilllegung des Klettersteigs im Stöffelpark. Der Klettersteig sei in den letzten Jahren nur sehr wenig gebucht worden. Um die Kosten für die jährliche Wartung zu sparen, erwäge er den Abbau der Anlage.
Herr Oliver Birk schlug daraufhin vor, den Klettersteig nicht komplett abzubauen, sondern lediglich durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu sperren. Herr Dieter Wisser will sich erkundigen, ob der Stöffelverein Interesse an der Betreuung und Unterhaltung des Klettersteigs hat.
Der Verbandsvorsteher will prüfen lassen, ob anstatt des Abbaus der Kletterwand auch eine Stilllegung mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen möglich ist.