Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg
12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemeinden Guckheim und Weltersburg - Freiflächen-Photovoltaikanlage)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortsgemeinden Guckheim und Weltersburg beschlossen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung bestehen in der Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit vom 18.07.2022 bis 18.08. 2022 (einschließlich)
in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauabteilung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, 1. Obergeschoss, Bauamt, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags bis dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf dem Tagebaugelände des Tontagebaus "Erna Marie" östlich von Guckheim und nordwestlich von Weltersburg und wird in dem nachfolgenden Lageplan mit einer gestrichelten roten Linie gekennzeichnet:
Die für die Offenlage bestimmten Unterlagen sind im Internet auch unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/ abrufbar.