Die Vorschlagsliste zur Auswahl der Schöffen in der Stadt Westerburg liegt in der Zeit von Freitag, 14.07.2023 bis einschließlich Freitag, 21.07.2023 bei dem Stadtbürgermeister während der üblichen Sprechzeiten sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, II. OG, Zimmer Nr. 209, während der allgemeinen Bürozeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).