Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 720.940,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 719.950,00 Euro
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — 990,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — 135.720,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -135.720,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 0,00 Euro
zusammen auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 200.000,00 Euro.
Für das Haushaltsjahr 2024 erhebt der Zweckverband gem. § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung vom 19.12.2013 folgende Verbandsumlage:
Westerwaldkreis — 115.000,00 Euro
Verbandsgemeinde Westerburg — 115.000,00 Euro
Ortsgemeinde Enspel — 10.000,00 Euro
Ortsgemeinde Stockum-Püschen — 10.000,00 Euro
nachrichtlich: Ortsgemeinde Nistertal — 10.000,00 Euro
Zur Umsetzung des Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskonzeptes zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg in den Jahren 2019 bis 2024 zusätzlich jeweils 62.000 €.
Darüber hinaus zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung die Zins- und Tilgungsleistungen der langfristigen Investitionskredite des Zweckverbandes zu gleichen Teilen.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug — 1.291.002 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 1.240.442 Euro
und zum 31.12.2024 — 1.241.432 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
5.000 Euro
überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr.3, 105 Abs.3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der unter § 3 der Haushaltssatzung 2024 auf 200.000,00 € festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.07.2024 bis 23.07.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus.