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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 28/2024
Verbandsgemeinde Westerburg
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Amtlicher Teil

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stöffelpark hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  720.940,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  719.950,00 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  990,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf  —  135.720,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -135.720,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  200.000,00 Euro.

§ 4 Verbandsumlage

Für das Haushaltsjahr 2024 erhebt der Zweckverband gem. § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung vom 19.12.2013 folgende Verbandsumlage:

Westerwaldkreis  —  115.000,00 Euro

Verbandsgemeinde Westerburg  —  115.000,00 Euro

Ortsgemeinde Enspel  —  10.000,00 Euro

Ortsgemeinde Stockum-Püschen  —  10.000,00 Euro

nachrichtlich: Ortsgemeinde Nistertal  —  10.000,00 Euro

Zur Umsetzung des Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskonzeptes zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg in den Jahren 2019 bis 2024 zusätzlich jeweils 62.000 €.

Darüber hinaus zahlen der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Westerburg gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung die Zins- und Tilgungsleistungen der langfristigen Investitionskredite des Zweckverbandes zu gleichen Teilen.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug  —  1.291.002 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  1.240.442 Euro

und zum 31.12.2024  —  1.241.432 Euro

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall

5.000 Euro

überschritten sind.

Westerburg, den 04.07.2024
Zweckverband Stöffelpark
gez. Markus Hof, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr.3, 105 Abs.3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der unter § 3 der Haushaltssatzung 2024 auf 200.000,00 € festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.07.2024 bis 23.07.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus.

Westerburg, den 11.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Im Auftrag Peter Jung