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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 29/2023
Verbandsgemeinde Westerburg
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Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Westerburg für das Jahr 2023 vom 18.07.2023                           

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Westerburg hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung i.V.m § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung, am 14.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.07.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  1.749.080 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  1.749.420 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf  —  -340 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  0 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  385.620 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  384.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  1.620 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

§ 3 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

(noch nicht festgestellt) beträgt  —  77.668,04 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

(noch nicht festgestellt) beträgt  —  77.248,04 Euro

und zum 31.12.2023  —  76.908,04 Euro

§ 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.

Westerburg, den 18.07.2023
Kindergartenzweckverband Westerburg
gez. Pape, Verbandsvorsteher

Für die im Haushalt und durch Zuweisungen nicht gedeckten Personalkosten von 77.730 EUR und Sachkosten von 465.870 EUR, insgesamt 543.600 EUR, werden Umlagen entsprechend § 15 Zweckverbandsordnung vom 05.12.1985 und Änderung zum 01.01.2013 wie nachstehend erhoben

Umlagenberechnung Investive Ausgaben 2023

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.07.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.07.2023 bis 01.08.2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus.

Westerburg, den 20.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
I.A. Christina Becher