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Wäller Wochenspiegel - Anzeiger für die Verbandsgemeinde Westerburg
Ausgabe 30/2023
Verbandsgemeinde Westerburg
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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg

12. Änderung des Flächennutzungsplans, Freiflächen-Photovoltaikanlage in den Ortsgemeinden Guckheim und Weltersburg

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 über die während der ersten Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen beraten und die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse gefasst.

Der in der Zwischenzeit angepasste Planentwurf ist in der Zeit vom 31. Juli bis 31. August 2023 (Veröffentlichungsfrist) im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ einsehbar.

Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:

vormittags

montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags

montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift),
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • parallel zur Veröffentlichung im Internet auch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Wege der öffentlichen Auslage der Unterlagen in Papierform in den o.g. Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung besteht.

Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de

Ergänzend hierzu wird nach § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Unter Bezug auf § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Ortslagenplanung, Legende und Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. Außerdem ist die Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 22.09.2022 sowie die daraufhin erfolgte Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 02.11.2022 einsehbar.

Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar:

Generaldirektion Kulturelles Erbe vom 13.7.2022 (Erdgeschichte, Denkmalpflege, Landesarchäologie), Amprion vom 20.7.2022 (Höchstspannungsleitungen, Stromversorgung, Versorgung), Deutsche Flugsicherung vom 12.7.2022 (Luftverkehr, Flugsicherung), Telefonica vom 8.8.2022 (Telekommunikation, Richtfunkstrecken), Vodafone vom 09.08.2022 (Telekommunikation, Netzplanung), Dienstleistungszentrum ländlicher Raum vom 11.08.2022 (Flurbereinigung, Agrarstruktur, Siedlungsrecht), Handwerkskammer Koblenz vom 15.08.2022 (Beeinträchtigung von Handwerksbetrieben, Handwerksrecht), Verbandsgemeindewerke Westerburg vom 19.7.2022 (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung), Deutsche Telekom Technik vom 22.7.2022 (Telekommunikation, Kommunikationsnetz, Telekomtrassen), Landesamt für Geologie im Bergbau vom 11.08.2022 (Bergbau, Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe, Rohstoffsicherung, regionaler Raumordnungsplan, Rohstoffvorrangfläche), Energienetze Mittelrhein vom 11. August 2022 (Stromversorgung, Stromversorgungsnetz, Netzeinspeisung), Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 9. August 2022 (Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen, regionale Raumordnung), Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 17.08.2022 (Umweltbericht, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen zur Eingriffskompensation, Planung), Forstamt Rennerod vom 10. August 2022 (Forstwirtschaft, Waldabstand, Haftungsverzichtserklärung), Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 24. August 2022 (Wasserschutzgebiet, Bodenschutz, Bodenschutzkataster, Starkregengefährdungskarte Sturzfluten), Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 22.09.2022 (Landesplanerische Stellungnahme), Landesamt für Geologie und Bergbau vom 02.11.2022 (Vorrangfläche Rohstoffgewinnung, Zustimmung rohstoffgeologischer Sicht).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht:

1.

Einleitung

1.1

Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen

1.2

Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes

2.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1

Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben

2.2

Schutzgut Mensch

2.3

Schutzgut Tiere und Pflanzen

2.4

Schutzgut Boden

2.5

Schutzgut Wasser

2.6

Schutzgut Luft und Klima

2.7

Schutzgut Landschaftsbild

2.8

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

3.

Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren

3.1

Baubedingte Wirkfaktoren

3.2

Anlagebedingte Wirkfaktoren

3.3

Betriebsbedingte Wirkfaktoren

4.

Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen

5.

Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes

5.1

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

5.2

Entwicklung des Umweltzustandes ohne Umsetzung der Planung

6.

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation

7.

Artenschutz

8.

Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf dem Tagebaugelände des Tontagebaus "Erna Marie" östlich von Guckheim und nordwestlich von Weltersburg und wird in dem nachfolgenden Lageplan mit einer gestrichelten roten Linie gekennzeichnet:

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Westerburg, den 27.07.2023
Verbandsgemeinde Westerburg
gez. Markus Hof, Bürgermeister