A. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Westerwaldkreis
04.09.2020, 10.00 - 12.00 Uhr
11.09.2020, 10.00 - 12.00 Uhr
Schulgebäude Bad Marienberg, Erlenweg 4 a
für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Nordteil der Verbandsgemeinde Rennerod
15.09.2020, 08.00 - 12.00 Uhr
16.09.2020, 08.00 - 12.00 Uhr
Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131,
für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach und Simmern.
oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 02624/95440
Ab dem Schuljahr 2020/2021 können hier auch Kinder mit offensichtlichem Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung angemeldet werden.
09.09.2020, 10.30 - 12.00 Uhr
10.09.2020, 10.30 - 12.00 Uhr
Schulgebäude Westerburg, - Gebäude des Konrad-Adenauer-Gymnasiums -, Eingang Königsberger Straße,
für den Bereich der Verbandsgemeinde Westerburg, den Südteil der Verbandsgemeinde Rennerod und den Nordteil der Verbandsgemeinde Wallmerod
oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 02663/94350
Schulgebäude Siershahn, Schillerstraße 22,
für den Bereich der Verbandsgemeinden Wirges, Selters und Montabaur - außer den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach und Simmern -
An der Schule kann keine direkte Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung muss von den jeweils zuständigen Grundschulen entschieden werden. Die Grundschule meldet die Kinder dann an die vorgegebene Förderschule.
Die Förderschule ist unter der Telefonnummer 02623/5524 zu erreichen.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und sozial/emotionale Entwicklung
(Bildungsgänge Grundschule, Bildungsgänge Berufsreife)
07.09. bis 10.09.2020, 08.30 - 12.00 Uhr
14.09. bis 17.09.2020, 08.30 - 12.00 Uhr
Schulgebäude Hachenburg, Leipziger Straße 12,
für den Bereich der Verbandsgemeinde Hachenburg
B. Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung in Höhn
08.09.2020, 09.00 - 12.00 Uhr
10.09.2020, 09.00 - 12.00 Uhr
Schulgebäude Höhn, Neue Schulstraße
für den Bereich der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod, Wallmerod und Westerburg
oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 02622/892-1200
C. Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung in Wirges
14.09. bis 25.09.2020, 09.00 - 12.00 Uhr
Schulgebäude Wirges, Theodor-Heuss-Ring,
für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges
Persönlich oder telefonische Anmeldung (Telef.Nr. 02602/6340)
D. Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Hachenburg
07.09. bis 10.09.2020, 08.30 - 12.00 Uhr
14.09. bis 17.09.2020, 08.30 - 12.00 Uhr
Schulgebäude Hachenburg, Lohmühle 2 a
für den Bereich der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod, Wallmerod, Selters und Westerburg sowie den Landkreis Altenkirchen
-außer der Verbandgemeinde Flammersfeld -
E. Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Singhofen
Schulgebäude 56379 Singhofen
Erich-Kästner-Straße 1
für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
An der Schule kann keine direkte Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung muss von der jeweils zuständigen Grundschulen entschieden werden. Die Grundschule meldet die Kinder dann an die vorgegebene Förderschule.
Die Förderschule ist unter der Telefonnummer 0160/92954128 zu erreichen.
F. Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied - Engers
Schulgebäude Heinrich-Haus
56566 Neuwied-Engers
Telefon: 02622-8922680
Die Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind, können diese in der Zeit vom 31.08. bis 11.09.2020 an der jeweils zuständigen Grundschule anmelden. Eine diesbezügliche Beratung kann an der Förderschule vereinbart werden.
Es sind alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 01. Juli 2014 und dem 31. August 2015 geboren sind, mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung zum Schulbesuch anzumelden. Kinder, die zwischen dem 01. September und dem 31. Dezember 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit der internatlichen Aufnahme.