Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, BauGB)
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 den Beschluss zur Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes „Standortbereiche für die Windenergie“ in der Verbandsgemeinde Westerburg gefasst.
Der in der Zwischenzeit erstellte Planentwurf ist in der Zeit vom
14. August bis 01. September 2023 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, werden auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de
Stellungnahmen können aber auch auf jede andere Weise abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Begründung (Teil A), Darstellung der Änderungspunkte (Teil B) und Planzeichnung (Teil C).
Der räumliche Geltungsbereich der geplanten Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Westerburg.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.